Arztpraxen dürfen nicht zu Spekulationsobjekten von fachfremden Finanzinvestoren werden. Darauf hat der 125. Deutsche Ärztetag in seiner Generalaussprache zur Gesundheits- und Sozialpolitik gedrängt. Hintergrund sind die sich häufenden Übernahmen von Arztpraxen und anderen Gesundheitseinrichtungen durch sogenannte Private-Equity-Gesellschaften. Aufgrund der vorwiegend renditeorientierten Motivation dieser Fremdinvestoren besteht die Gefahr, dass medizinische Entscheidungen zugunsten einer kommerziell motivierten Leistungserbringung beeinflusst werden. Zu befürchten ist außerdem eine Konzentration von investorenbetriebenen medizinischen Einrichtungen, vor allem in Ballungsräumen, zulasten der Versorgung in ländlichen Gebieten.
Es braucht klare gesetzliche Regelungen
„Diese Kommerzialisierung bringt das Grundgerüst eines solidarisch und gemeinschaftlich organisierten Gesundheitswesens ins Wanken. Um diesen Entwicklungen entgegenzuwirken, braucht es klare gesetzliche Regelungen“, stellten die Abgeordneten des Ärztetages klar. Sie sprachen sich mit großer Mehrheit für ein Fremdbesitzverbot für Arztpraxen und Medizinische Versorgungszentren (MVZ) aus. Demnach sollte der Besitz von ärztlich geleiteten Einrichtungen der ambulanten Patientenversorgung unter Veränderung des vertragsärztlichen Zulassungsrechts auf Ärztinnen und Ärzte als persönliche Rechtsträger beschränkt werden.
Zumindest aber ist aus Sicht des Ärzteparlaments erforderlich, den Versorgungsauftrag von MVZ zur Wahrung der Trägerpluralität und der freien Arztwahl zu begrenzen. MVZ-Gründungen durch Krankenhäuser sind an einen fachlichen und räumlichen Bezug zu deren Versorgungsauftrag zu koppeln. Anträge auf Zulassung sowie auf Anstellung einer Ärztin bzw. eines Arztes im MVZ sind dann zu versagen, wenn der Träger des MVZs dadurch in einer Region eine marktbeherrschende Stellung erlangen würde.
Gewinnabführungsverträge mit externen Kapitalgebern sind zu begrenzen
Gewinnabführungsverträge mit externen Kapitalgebern sind zu begrenzen, da die Gewinne aus Sozialversicherungsbeiträgen generiert werden.
Der 125. Deutsche Ärztetag forderte außerdem eine Veröffentlichungspflicht unter anderem des Leistungsangebotes, der Personalstruktur und der Eigentumsverhältnisse von MVZ analog den Qualitätsberichten der Krankenhäuser.
Quelle: BÄK-Pressemitteilungen