Regelmäßig werden die qualitativen Anforderungen an die Erbringung diagnostischer Leistungen erhöht. Dies ist grundsätzlich zu begrüßen, denn die Patientensicherheit muss immer an erster Stelle stehen. Allerdings müssen die Vergütungsstrukturen den steigenden Anforderungen zum Beispiel im Bereich der Hygiene folgen. Es kann nicht das Ziel sein, dass aufgrund fehlender wirtschaftlicher Grundlagen das Leistungsspektrum in der ambulanten Versorgung kontinuierlich zurückgefahren wird.
Der Bewertungsausschuss möge die Vergütung künftig anpassen
Insofern unterstützt die Ärztegenossenschaft Nord eG die laufende Protestaktion des Berufsverbandes der deutschen Urologen für eine bessere Vergütung von Blasenspiegelungen und fordert den Bewertungsausschuss auf, zukünftig bei steigenden Anforderungen an die Erbringung diagnostischer Leistungen auch die Vergütung entsprechend anzupassen.
(pi Ärztegenossenschaft Nord eG, 04.12.2019)