Ab 1. Oktober: Geschlechtsangabe auf Formularen ändert sich

Personen als Schatten an der Wand, gekennzeichnet mit den Buchstaben D, X, Mund W

Die Geschlechtsangabe auf Formularen wird zum 1. Oktober angepasst. Ärzte kreuzen dann nicht mehr „männlich“ oder „weiblich“ an, sondern tragen ein Kürzel für die jeweilige Geschlechtsform ein: W für weiblich, M für männlich, D für divers oder X für unbestimmt.

Gesetzliche Vorgabe als Hintergrund

Hintergrund ist die gesetzliche Vorgabe, dass neben männlich und weiblich auch „divers“ als Geschlechtsangabe möglich sein muss (Paragraf 22 Absatz 3 und Paragraf 45b Personenstandsgesetz). Diese Vorgabe wird zum 1. Oktober 2019 im Formularbereich umgesetzt. Dabei haben die Partner des Bundesmantelvertrages für Ärzte auch berücksichtigt, dass das Geschlecht von Patienten „unbestimmt“ sein kann.

Ankreuzfelder künftig durch ein Textfeld ersetzt

Konkret wird es künftig auf dem Überweisungsschein (Muster 6) sowie auf den Laboranforderungsscheinen Muster 10, 10A und 10L nicht mehr die beiden Ankreuzfelder für „männlich“ oder „weiblich“ geben. Stattdessen wird dort ein Textfeld sein, in das Ärzte eines der folgenden Kürzel für die jeweilige Geschlechtsform eintragen: W für weiblich, M für männlich, D für divers oder X für unbestimmt.

Die neuen Formulare wird es ab Oktober geben, alte Formulare können aber aufgebraucht werden. Wenn Ärzte allerdings ein altes Formular einsetzen, müssen sie trotzdem das entsprechende Kürzel angeben. Auf alten Formularen tragen sie dieses Kürzel in das rechte der beiden Ankreuzfelder ein. Dies gilt für handschriftliche Eintragungen genauso wie für das Ausfüllen am Praxisrechner.

Ausfüllhinweise für Abrechnungs- und Notfallscheine

Für das Muster 5 „Abrechnungsschein“ und das Muster 19 „Notfall-/ Vertretungsschein“ werden aktuell keine neuen Druckfassungen erstellt. Die Angabe des Geschlechts muss aber trotzdem nach den gesetzlichen Regelungen erfolgen. Deshalb müssen Ärzte auch hier ab Oktober eines der Kürzel M, W, D oder X in das rechte der beiden Ankreuzfelder eintragen.

Quelle: PI Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), 13.06.2019