Weniger Geld – weniger Leistung: Wie niedergelassene Urologinnen und Urologen mit dem Honorar-Kahlschlag klarkommen
Einnahmenorientiertes Leistungsangebot und Ausweitung Selbstzahlerleistungen – aus Sicht des BvDU die einzige Möglichkeit, die Honorareinbußen abzufangen
Weniger Geld – weniger Leistung: Wie niedergelassene Urologinnen und Urologen mit dem Honorar-Kahlschlag klarkommen
Die Rechnung ist so einfach, wie brutal: Wenn die gesetzliche Krankenversicherung weniger Geld ausgibt, können Praxen nicht unbegrenzt weiter Leistungen erbringen. Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz will die Bundesregierung rund 3 Milliarden Euro pro Jahr im ambulanten Bereich einsparen, rund 1,6 Mrd. durch den Wegfall der extrabudgetären Vergütung nach TSVG. Das bedeutet: bundesweit werden im kommenden Jahr rund 46 Millionen Behandlungsfälle schlicht nicht mehr finanziert. Je nach Fachgruppe drohen Einbußen von bis zu 23 Prozent.
Eine einnahmenorientierte Ausgabenpolitik bedeutet zwangsläufig auch ein einnahmenorientiertes Versorgungsangebot der Praxen. Der BvDU-Vorstand stellt klar: es gibt keine unendliche Leistungsverpflichtung der Praxen für GKV-Patienten – auch nicht bei vollem Versorgungsauftrag. „Keine Praxis, keine Klinik und kein MVZ kann dauerhaft mehr leisten, als bezahlt wird“, erklärt BvDU-Vizepräsident Dr. Peter Kollenbach. „Das sind allseits anerkannte Regeln, die für jeden Wirtschaftsbereich gelten, auch und gerade für die Ärzteschaft. Das ist wirtschaftliche Realität. Wer Versorgung bestellt, muss Versorgung bezahlen.“
Der BvDU nimmt dieses Signal ernst und macht auf dem DGU-Kongress in Düsseldorf deutlich, was das für die urologische Praxis heißt. „Wer wirtschaftlich arbeiten will, kann und darf Untersuchungen und Behandlungen nicht dauerhaft unter den tatsächlichen Kosten anbieten“, so der BvDU-Vorstand, „das schreibt auch die Berufsordnung vor“. Konkret heißt das für urologische Praxen: Terminmanagement professionalisieren. Offene Kapazitäten medizinisch priorisieren. Nicht dringliche Leistungen planbar organisieren. Unbezahlte Zusatzlasten identifizieren. Selbstzahlerleistungen und Privatsprechstunden rechtssicher kommunizieren. Selektivverträge nutzen. Abrechnung prüfen. GOÄ-Spielräume sauber anwenden. Kurz: Betriebswirtschaft ist kein Fremdwort mehr. Sie ist Teil der Versorgungssicherung.
Praxen werden ihr Leistungsangebot künftig konsequent an den vorhandenen finanziellen Mitteln und dem gesetzlichen Versorgungsauftrag ausrichten – inklusive der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestsprechstundenzeit von 25 Stunden pro Woche für Praxen mit vollem Versorgungsauftrag. Medizinische Dringlichkeit, gesetzlicher Versorgungsauftrag, verfügbare Sprechstunden, Personalressourcen und wirtschaftliche Refinanzierung müssen wieder zusammenpassen.
Ein Abfangen der prognostizierten Honorareinbußen ist nach Inkrafttreten der Regelungen ab 2027 zusätzlich vor allem über eines möglich: den gezielten Ausbau von Selbstzahlerleistungen und Privatsprechstunden.
„Die Zeit der stillen Querfinanzierung ist vorbei“, so BvDU-Vizepräsident Prof. Dr. Theodor Klotz. „Wer Urologie zukunftsfest machen will, muss aufhören, ärztliche Arbeit als beliebig dehnbaren Kostenpuffer zu behandeln.“
Der BvDU fordert: Entbudgetierung der fachärztlichen Grundversorgung, faire Hybrid-DRG, eine moderne GOÄ, weniger Bürokratie, Schutz der Freiberuflichkeit, das Aufheben des mittlerweile sinnlosen Erlaubnisvorbehalts und echte Planungssicherheit. Versorgung funktioniert nicht durch Appelle. Versorgung funktioniert durch Menschen, Strukturen – und Finanzierung.
Alle berufspolitischen Termine auf dem Kongress sehen Sie im Überblick in der Agenda.
Das BvDU-Thema des DGU-Kongresses „Transformation im Gesundheitswesen – Chancen für die Urologie von morgen“ finden Sie aus den verschiedenen Blickwinkeln der Versorgung darüber hinaus in den Beiträgen von „Die Urologie“, Heft 9, beleuchtet. Das PDF-Download der Beiträge finden Sie hier.
