Selektivverträge in der Urologie: Wie der BvDU zusätzliches Honorar für seine Mitglieder erwirkt
Zusatzhonorar bis zu 400 Euro pro eingeschriebenem Versicherten – ein Gegengewicht zum Sparkurs der GKV
Die wirtschaftliche Lage vertragsärztlich tätiger Urologinnen und Urologen gerät zunehmend unter Druck. Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz hat der Gesetzgeber ein Maßnahmenpaket auf den Weg gebracht, das die Honorarentwicklung in der ambulanten Versorgung spürbar begrenzt und einzelne Vergütungsbestandteile ganz streicht. Für Urologinnen und Urologen in eigener Praxis, im MVZ oder in urologischen Kliniken mit ambulanter Tätigkeit verschärft sich damit eine ohnehin angespannte Ausgangslage – bei gleichzeitig steigendem Leistungsbedarf durch demografischen Wandel und die wachsende Bedeutung der uro-onkologischen Versorgung.
Vor diesem Hintergrund gewinnen Vergütungsinstrumente, die außerhalb der budgetierten Regelversorgung liegen, spürbar an Bedeutung.
Das Sozialgesetzbuch bietet mit den Selektivverträgen nach § 140a SGB V ein Instrument, das Praxen, Medizinischen Versorgungszentren und Kliniken erlaubt, außerhalb der budgetierten Regelversorgung zusätzliche Vergütung zu erwirtschaften.
Der Berufsverband der Deutschen Urologie e.V. (BvDU) hat dieses Instrument für sein Fachgebiet konsequent genutzt und mehrere bundes- und landesweite Selektivverträge mit gesetzlichen Krankenkassen abgeschlossen. Für die teilnehmenden Ärztinnen und Ärzte bedeutet das Zusatzhonorar von bis zu 400 Euro pro eingeschriebenem Versicherten und Erkrankungsfall Geld, das außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung fließt und damit von den Budgetierungsmechanismen der Regelversorgung unberührt bleibt.
Was Selektivverträge nach § 140a SGB V leisten
Anders als die kollektivvertragliche Regelversorgung, die über die Kassenärztlichen Vereinigungen organisiert und aus der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung finanziert wird, kommen Selektivverträge nach § 140a SGB V direkt zwischen einzelnen Leistungserbringern und einzelnen gesetzlichen Krankenkassen zustande. Die Vorschrift eröffnet den Vertragspartnern erheblichen Gestaltungsspielraum: Leistungsinhalte, Vergütungshöhe und Einschreibeverfahren werden individuell verhandelt und sind nicht an die starren Vorgaben des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) gebunden.
Zentrale Vorteile für Ärztinnen und Ärzte
Erstens lassen sich Versorgungsinhalte abbilden, die im EBM gar nicht oder unzureichend vergütet sind – etwa die strukturierte Kenntnis spezifischer Biomarker bei der Auswahl onkologischer Therapien oder ein Vorsorgeangebot für Altersgruppen, die im gesetzlichen Früherkennungsprogramm bislang nicht berücksichtigt werden.
Zweitens wird die vereinbarte Vergütung in aller Regel außerhalb der budgetierten Gesamtvergütung gezahlt und unterliegt damit nicht den Deckelungen, die das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz gerade verschärft.
Der Abschluss solcher Verträge setzt allerdings Verhandlungsmacht voraus, über die einzelne Praxen in der Regel nicht verfügen – Krankenkassen schließen Selektivverträge bevorzugt mit Partnern, die eine ausreichende Flächendeckung und fachliche Standardisierung sicherstellen können. Genau hier setzt die Verbandsarbeit des BvDU an.
Der BvDU als Verhandlungspartner
Der Berufsverband der Deutschen Urologie e.V. hat sich als Vertragspartner für Selektivverträge in der Urologie positioniert und mehrere bundes- und landesweite Vereinbarungen mit unterschiedlichen gesetzlichen Krankenkassen abgeschlossen. Der Verband handelt die Vertragsbedingungen individuell mit den jeweiligen Kassen aus, um flexibel auf die Erfordernisse einzugehen, die sich bei besonderen Versorgungsformen oder bei bestimmten Erkrankungen in der Urologie ergeben. Für die Mitglieder bedeutet das einen doppelten Effekt: Sie profitieren von Konditionen, die ein einzelner Leistungserbringer kaum aushandeln könnte, und müssen die administrativen Hürden – von der Vertragsanbahnung bis zur Abrechnungslogik – nicht selbst bewältigen.
Als zentralen Partner für die technische Abwicklung konnte der BvDU die Sanakey Contract GmbH gewinnen, eine Tochtergesellschaft des Spitzenverbands Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa). Über das Sanakey-Portal, eine von Ärzten für Ärzte konzipierte Versorgungsplattform, können BvDU-Mitglieder zu Sonderkonditionen auf die Rahmenverträge zugreifen. Für den landesweiten Vertrag mit der AOK Baden-Württemberg und der Bosch BKK erfolgt die Anmeldung über den MEDIVERBUND als weiteren Vertragspartner.
Aktuell stehen BvDU-Mitgliedern fünf Selektivverträge offen, die unterschiedliche Versorgungsschwerpunkte, Krankenkassen und regionale Geltungsbereiche abdecken.
Die bundesweiten Verträge „OnkoUro“ mit der Techniker Krankenkasse und der von der GWQ ServicePlus AG vertretenen Betriebs- und Innungskrankenkassen
Kernstück des Vertragsportfolios ist der Selektivvertrag „OnkoUro – Personalisierte Krebstherapie in der Uro-Onkologie“, den der BvDU bundesweit mit der Techniker Krankenkasse (TK) und den von der GWQ ServicePlus AG vertretenen Betriebs- und Innungskrankenkassengeschlossen hat. Dabei sind dem TK Vertrag auch die HEK und die KKH beigetreten (gilt nur für Berlin).
Der Vertrag richtet sich an ambulant behandelte onkologische Patientinnen und Patienten und stellt besondere medizinische Leistungen zur Verfügung, um Nebenwirkungen zu reduzieren, medizinisch nicht notwendige Behandlungen zu vermeiden und die Behandlungsabläufe zu optimieren. Fachlich zentral ist die vergütete Kenntnis spezifischer Biomarker, die die behandelnde Ärztin oder den behandelnden Arzt bei der Auswahl der geeigneten Therapie unterstützt – gerade angesichts der zunehmenden Ausdifferenzierung medikamentöser Therapieoptionen etwa beim metastasierten Prostatakarzinom.
Für die Teilnahme erhalten eingeschriebene Praxen bis zu 400 Euro pro eingeschriebenem Versicherten und Erkrankungsfall.
Regionale Ergänzung: OnkoUro für Berlin mit der AOK Nordost
Parallel zu den bundesweiten OnkoUro-Verträgen hat der BvDU denselben Vertragstyp regional für Berlin- mit der AOK Nordost vereinbart. Der Leistungsumfang entspricht in den Grundzügen dem TK-Vertrag, geht aber in einem Punkt darüber hinaus: Er schließt ausdrücklich Transportkosten und Leistungen der Katheterisierung mit ein – so sollen Transportkosten gesenkt und die Katheterisierung in der Häuslichkeit gefördert werden. Diese Aspekte sind aber nicht vergütungsrelevant.
Dass der BvDU denselben Versorgungsansatz sowohl bundesweit mit einer großen Ersatzkasse als auch regional mit einer AOK-Kasse verhandelt hat, zeigt die strategische Ausrichtung der Verbandsarbeit: Statt sich auf einen Kassenpartner zu beschränken, wird die Versorgungsverbesserung für möglichst viele Versicherte und Mitgliedspraxen zugänglich gemacht.
Vorsorge und Früherkennung für jüngere Männer: der Vertrag mit der Mobil Krankenkasse
Der weitere bundesweite Vertrag schließt eine strukturelle Lücke der Regelversorgung: Die gesetzliche Krebsfrüherkennung für Männer beginnt regulär erst mit dem 45. Lebensjahr. Für die Altersgruppe zwischen dem vollendeten 18. und 44. Lebensjahr existiert bislang kein vergleichbares gesetzliches Vorsorgeangebot – obwohl bestimmte urologische Erkrankungen, etwa Hodentumoren, gerade jüngere Männer betreffen. Der bundesweite Selektivvertrag „zur urologischen Vorsorge/Früherkennung“ mit der Mobil Krankenkasse ermöglicht eingeschriebenen Versicherten dieser Altersgruppe ein strukturiertes urologisches Vorsorgeangebot, das ohne den Vertrag nicht abrechenbar wäre. Teilnehmende Praxen erhalten dafür eine zusätzliche Vergütung pro eingeschriebenem Versicherten und geleistetem Vorsorgemodul.
Versorgungspolitisch ist dieser Vertrag bemerkenswert, weil er nicht in erster Linie eine bestehende Leistung besser vergütet, sondern eine bislang nicht vorhandene Versorgungsleistung überhaupt erst ermöglicht.
Vollversorgung in Baden-Württemberg: der Vertrag mit AOK BW und Bosch BKK
Der vierte Vertrag unterscheidet sich von den übrigen durch seinen Zuschnitt: Es handelt sich um einen landesweiten Vollvertrag zur besonderen ambulanten Versorgung im gesamten Fachgebiet der Urologie, geschlossen mit der AOK Baden-Württemberg und der Bosch BKK. Anders als die themenspezifischen OnkoUro- und Vorsorgeverträge deckt er die urologische Versorgung von Versicherten der beiden Kassen in Baden-Württemberg grundsätzlich und fachgebietsübergreifend ab. Die Anmeldung erfolgt hier nicht über Sanakey, sondern über den MEDIVERBUND, mit dem der BvDU für diesen Vertrag kooperiert.
Die fünf Verträge im Überblick
„OnkoUro“ – Techniker Krankenkasse. Bundesweit. Personalisierte Krebstherapie in der Uro-Onkologie. Bis zu 400 € pro eingeschriebenem Versicherten und Erkrankungsfall. Anmeldung: Sanakey Contract GmbH.
„OnkoUro“ – Von der GWQ ServicePlus AG vertretene Betriebs- und Innungskrankenkassen. Bundesweit. Personalisierte Krebstherapie in der Uro-Onkologie. Bis zu 400 € pro eingeschriebenem Versicherten und Erkrankungsfall. Anmeldung: Sanakey Contract GmbH.
„OnkoUro“ – AOK Nordost. Berlin. Wie TK-Vertrag, zusätzlich Transportkosten und Katheterisierung. Bis zu 400 € einmalig pro Versichertem und Erkrankungsfall. Anmeldung: Sanakey Contract GmbH.
Vorsorge/Früherkennung – Mobil Krankenkasse. Bundesweit. Für Männer zwischen 18 und 44 Jahren. Vergütung pro Versichertem und geleistetem Modul. Anmeldung: Sanakey Contract GmbH.
Vollvertrag Urologie – AOK Baden-Württemberg/Bosch BKK. Baden-Württemberg. Fachgebietsübergreifende ambulante Versorgung. Anmeldung: MEDIVERBUND.
Bedeutung für die Praxisführung
Da der BvDU die Rahmenverträge zentral verhandelt hat und mit Sanakey beziehungsweise MEDIVERBUND spezialisierte Partner für die technische Abwicklung eingebunden sind, reduziert sich der Aufwand auf Praxisebene im Wesentlichen auf die einmalige Registrierung, die laufende Einschreibung der teilnahmeberechtigten Versicherten sowie die Dokumentation der vertraglich vereinbarten Leistungen. Wirtschaftlich lohnt sich eine genaue Kalkulation: Bis zu 400 Euro pro eingeschriebenem Versicherten und Erkrankungsfall bei den OnkoUro-Verträgen liegen deutlich über dem, was vergleichbare Einzelleistungen im EBM erreichen. Bereits eine überschaubare Zahl eingeschriebener Patientinnen und Patienten kann einen spürbaren Beitrag zum Praxisumsatz leisten – unabhängig von der individuellen Ausschöpfung des Regelleistungsvolumens, da die Vergütung außerhalb der budgetierten Gesamtvergütung liegt.
Einordnung und Ausblick
Selektivverträge ersetzen nicht die politische Auseinandersetzung um eine auskömmliche Vergütung der vertragsärztlichen Regelversorgung. Innerhalb dieses politischen Rahmens bieten sie für einzelne Fachgebiete jedoch einen realistischen und kurzfristig nutzbaren Hebel, um Versorgungsqualität und Wirtschaftlichkeit gleichzeitig zu verbessern – vorausgesetzt, es findet sich ein Verhandlungspartner mit ausreichender fachlicher und struktureller Reichweite. Für die Urologie hat der BvDU diese Rolle übernommen und ein Portfolio aufgebaut, das mehrere große Krankenkassen, unterschiedliche Versorgungsschwerpunkte und sowohl bundesweite als auch regionale Geltungsbereiche abdeckt. Für die Mitglieder bedeutet das: eine Möglichkeit, sich dem wachsenden wirtschaftlichen Druck der Regelversorgung zumindest teilweise zu entziehen, ohne selbst in Vertragsverhandlungen mit einzelnen Krankenkassen eintreten zu müssen.
Wie Praxen und MVZ sich einschreiben können
Die Übersicht aller Selektivverträge einschließlich Vertrags-Steckbriefen, Anmeldeunterlagen und Ansprechpartnern finden Sie hier.
