Laut aktueller Leitlinie ist die Bestimmung des PSA-Wertes relevanter Baustein der Diagnostik. Trotzdem ist er nach wie vor von der Regelleistung ausgenommen und muss als IGeL-Leistung vom Patienten getragen werden. 

Die Tastuntersuchung der Prostata und des Enddarmes in der Krebsfrüherkennung des Mannes ist gemäß der derzeitig gültigen Krebsfrüherkennungs-Richtlinie vorzunehmen. Vertragsärztinnen und Vertragsärzte sind sogar verpflichtet, diese Richtlinie zu erfüllen. Dies gilt entsprechend, bis der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) anders entscheiden würde. Wann eine Änderung erfolgen wird, bei der die ausschließliche Tastuntersuchung als einziger organspezifischer Test zur Vorsorge aufgehoben wird, ist nicht abzuschätzen. Zu fordern ist aber unabhängig davon die Hinzunahme der PSA-Bestimmung und eines TRUS, wie es in dem Positionspapier „Risikoadaptierte Prostatakarzinomfrüherkennung 2.0“ der DGU vorgesehen ist. 

Die Bestimmung des PSA-Wertes als relevanter Baustein der Diagnostik ist derzeit nicht Teil der Regelversorgung, sondern muss als IGeL-Leistung vom Patienten übernommen werden. Dies ist seitens des IGeL-Monitors seit Jahren in der Kritik, trotz der Tatsache, dass aktuelle Studien und die Empfehlungen im Kapitel Früherkennung der S3-Leitlinie Prostatakarzinom auf der Bestimmung des PSA-Wertes basieren. Urologinnen und Urologen sprechen seit Jahren vorsorgewillige Patienten zu deren Wohle darauf an und können, nach Beurteilung und Bewertung im Kontext des jeweiligen Patienten, mit dem PSA-Wert als Baustein der Diagnostik so frühzeitig wie möglich Krebs diagnostizieren. Ärztinnen und Ärzte übernehmen dabei tagtäglich die Aufgabe, Patienten den Spagat zwischen Regelversorgung, Krebsfrüherkennungs-Richtlinie und Prinzipien der vertragsärztlichen Versorgung einerseits und der evidenzbasierten medizinisch-wissenschaftlichen Empfehlung aufgrund der Leitlinien andererseits zu erklären.

Urologinnen und Urologen diagnostizieren und behandeln Prostatakarzinome nicht mehr wie vor 20 Jahren und es war nur eine Frage der Zeit, dass wissenschaftliche Stimmen laut werden, die eine Reform der Prostatakrebsfrüherkennung fordern. Der BvDU steht klar zum wissenschaftlichen Fortschritt und der Erarbeitung neuer Leitlinien nach streng wissenschaftlichen und evidenzbasierten Kriterien, die jeweils in kleinteiligster Arbeit entstehen. Sie dürfen und sollen, vor dem Hintergrund der Freiberuflichkeit als höchstem Gut, grundsätzlich keine ökonomischen Zwänge berücksichtigen, aber auch keine ideologischen Zwänge. Die aktuell gültige Leitlinie entbehrt leider einer ausreichenden wissenschaftlichen Evidenz, die eine Verallgemeinerung der von der PROBASE-Studie erhobenen Daten an 45 bis 55-jährigen Männern auf Männer aller Altersgruppen erlaubt. Zusätzlich wird eine wissenschaftliche Evidenz damit jedoch nicht automatisch als allgemein durchzuführende Regelleistung erklärt, sondern die Empfehlung geht bedauerlicherweise in einen langwierigen Abstimmungsprozess, bevor sie, in der Regel angepasst an ökonomische Tatsachen, in der gesetzlichen Versorgungsrealität ankommt. Der Schaden durch diese Verzögerung für die uns anvertrauten Patienten ist schwer zu bemessen.

BvDU-Forderungen:

  1. Die Bestimmung des PSA-Wertes und die mpMRT und PSMA-PET/CT als bildgebende Verfahren müssen in der Regelversorgung, wie auch in den Früherkennungs-Richtlinien ankommen.
  2. Diese Methoden müssen in der Folge angemessen vergütet werden.