So der Verdacht besteht, gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot verstoßen zu haben, haben Kostenträger das Recht und die Pflicht, Prüfverfahren gegen Ärztinnen und Ärzte einzuleiten. 

Die retrospektive Überprüfung von Verordnungen ist in Zeiten ständig wechselnder Medikamentenpreise für Ärztinnen und Ärzte nicht nachverfolg- und nachvollziehbar. Die tatsächlichen Preise zum Zeitpunkt einer Verordnung sind für Praxen rückwirkend oft nicht mehr eindeutig zu ermitteln. Dennoch werden Medizinerinnen und Mediziner im Nachhinein für vermeintliche Fehlverordnungen haftbar gemacht. Diese Praxis kommt einer Kriminalisierung der Ärzteschaft gleich.

Eine Lösung liegt auf dem Tisch: mit der Einführung des elektronischen Rezeptes wäre die Etablierung eines effektiven Frühwarnsystems durch Kassen und Telematikinfrastruktur aus Überzeugung des BvDU längst möglich. In diesem könnten Abfragen oder Tools integriert werden, die Ärztinnen und Ärzte frühzeitig vor unwirtschaftlichen Verordnungen warnen und schützen. Leider scheint auch das früher propagierte Motto „Beratung vor Regress“ heute keine Gültigkeit mehr zu besitzen – stattdessen stehen Ärztinnen und Ärzten am Pranger, anstatt rechtzeitig von den Kassen beraten und unterstützt zu werden.

Ganz grundsätzlich weist der BvDU im Rahmen der Prüfverfahren und möglicher Regresse darauf hin, dass Ärztinnen und die bestmögliche Therapie für Patientinnen und Patienten ermöglichen – im Rahmen des Wirtschaftlichkeitsgebotes-. Ein Eingriff in ihre Therapiehoheit seitens einzelner Krankenkassen oder eine Sanktionierung dieser ist zu unterlassen.

Die Verordnung von onkologischen Präparaten erfordert eine hohe fachliche Expertise des Verordners. Die Versorgung und Gewährleistung der Einnahme der onkologischen Medikation durch die Patienten steht an der obersten Stelle. Die Beachtung der WANZ-Kriterien wird durch die Verordnung von zugelassenen generischen Präparaten umgesetzt.

Einführung einer Bagatellgrenze

Der Berufsverband der Deutschen Urologie, wie auch Kassenärztliche Vereinigungen, wie die KV

Niedersachsen, fordern eine Bagatellgrenze von 300 € für Verordnungsprüfungen. Die versprochene Bagatellgrenze für Wirtschaftlichkeitsprüfungen muss endlich kommen, und zwar für alle Verordnungen und besonders bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen von ärztlichen und psychotherapeutischen Leistungen.

Viele Praxen werden mit geringfügigen Regressen von Krankenkassen und anderen Kostenträgern regelmäßig geflutet. Die entsprechenden Informationen müssen von den Praxen jedes Mal mit viel zeitlichem Aufwand zusammengesucht werden. Aufwand und Ertrag, auch für die Kassen, stehen dabei in keinem Verhältnis.

Neben der Unterstützung seiner Mitglieder ist der Berufsverband, unter anderem mit einer praktischen Handreichung in der Reihe „UroAuxilia“ mit Kostenträgern im Gespräch sowie im direkten Austausch mit Herstellern, Kassenärztlichen Vereinigungen, Patienten-Selbsthilfe-Organisationen und der Öffentlichkeit, um so strukturelle Probleme zu adressieren. 

Nach Auffassung des BvDU müssen darüber hinaus kassenärztliche Vereinigungen auf den Ordnungsgeber klärend einwirken, da die derzeitige Regresspraxis das Patientenwohl gefährdet.

Bitte kommen Sie auf uns zu, so Sie von Wirtschaftlichkeitsprüfungen oder Regressen betroffen sind.