Das unbegrenzte Leistungsversprechen – 24/ Stunden, 7 Tage die Woche – der Politik für die Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen ist nicht mehr haltbar.  Ohne eine qualifizierte und effektive Patientensteuerung wird die Versorgung aufgrund zunehmend begrenzter finanzieller und personeller Ressourcen nicht zu schaffen sein.

BvDU-Forderungen:

Der Direktzugang zum grundversorgenden Fach Urologie muss weiter ermöglicht werden. Dies gilt insbesondere für Patienten mit chronischem und/oder episodenhaften urologischen Behandlungsbedarf.

Die freie Arztwahl in der jeweiligen Versorgungsebene muss bleiben

Eine Steuerung muss für die Versicherten verbindlich sein. Dadurch würde ein Ärztehopping vermieden und Ressourcen würden nicht doppelt in Anspruch genommen werden. 

Für die primärversorgenden Fachgruppen müssen standardisierte, verbindliche Qualitätsstandards und Behandlungspfade festgelegt werden.  Die qualifizierte E-Überweisung würde an dieser Stelle einen zentralen Lösungsansatz darstellen. Ausnahmen von diesem Regelfall können entsprechend definiert werden. Die Information könnte über einen Eintrag in die Elektronische Patientenakte erfolgen.

Entbudgetierung für Fachärzte: Die Budgetierung wurde zur Bekämpfung eines Überangebotes vor über 30 Jahren eingeführt. 

In einem Steuerungssystem verliert die Budgetierung ihren Sinn. Der Facharzt, der den zugewiesenen Patienten abarbeiten muss, darf nicht durch Budgetierung für seine Leistung bestraft werden. 

Fehlanreize abschaffen: Die aktuelle EBM- Logik und -Kalkulation schafft Fehlanreize. Aufgrund des derzeitigen Systems haben Arztpraxen das Interesse, möglichst viele Krankenkassenkarten innerhalb eines Quartals zur Abrechnung zu bringen. Diese Verdünnerscheine verstopfen die Praxen und verschwenden Ressourcen. 

Intersektorale Zusammenarbeit weiter verbessern: Der reibungslose, bedarfsgerechte Übergang aus dem Krankenhaus in die Nachbetreuung und -behandlung durch die grundversorgenden Ärztinnen und Ärzte gewährleistet für Patientinnen und Patienten eine hohe Zufriedenheit und zugleich eine möglichst geringe finanzielle Belastung des Gesundheitssystems. Entscheidend ist die enge Zusammenarbeit zwischen stationärer und ambulanter Versorgung. Die digitale sektorenübergreifende Vernetzung ist hierfür elementar. 

Auch stationäre Versorger sind seit 01.10.2025 verpflichtet, an die TI angeschlossen zu sein und die ePA zu nutzen und mit gesetzlich vorgesehenen Behandlungsdaten zu füllen. Zu den verpflichtend einzustellenden Dokumenten zählen ausdrücklich auch Krankenhaus-Entlassbriefe, Laborbefunde, OP-/Untersuchungsbefunde und bildgebende Befundberichte. Bei fehlender Umsetzung bzw. Nichtbefüllung drohen Kürzungen der TI-Finanzierung / der TI-Zuschläge. Die für Kliniken verlängerte Übergangsfrist lief am 1. April 2026 ab.

 

BvDU-Forderungen als Voraussetzung für ein Primärversorgungssystem:

  1. Die Qualität der Versorgung für Erkrankungen, die der Fachärzteschaft zuzuordnen sind, darf sich in einem Primärarztsystem nicht verschlechtern.
  2. Die Fachärzte müssen die Hoheit über die fachärztlichen Behandlungsfälle behalten.
  3. Klare Schnittstellen zwischen Primärarzt (PÄ) und Facharzt (FA) müssen geschaffen, sowie die Übergänge eines Behandlungsfalles von PÄ zum FA und zurück definiert werden. Nach erfolgter fachärztlicher Konsultation obliegt dem PÄ die Umsetzung der fachärztlichen Behandlungsempfehlung, wenn keine weitere fachärztliche Betreuung erforderlich ist. 
  4. Selektivverträge können nur als Hausarzt-Facharzt-Verträge geschlossen werden; das Modell aus Baden-Württemberg kann hierbei Vorbildwirkung entfalten.
  5. Die fachärztliche Versorgung ist vollständig zu entbudgetieren.
  6. Ein Direktzugang zu urologischer Versorgung für definierte Notfälle, Früherkennung sowie bei Pat mit chronischen oder episodenhaften urologischen Behandlungsbedarf muss garantiert sein.
  7. Die Steuerung muss für Versicherte verbindlich sein.
  8. Ein ungesteuerter Patientenkontakt (Kontakt ohne Anspruch auf fachärztliche Behandlung) ist nicht Bestandteil der Versicherungspflicht durch die GKV