Seit dem Jahr 2024 markiert die Einführung der sektorengleichen Vergütung, bekannt als Hybrid-DRG (H-DRG), eine signifikante Zäsur in der Honorierung ausgewählter medizinischer Eingriffe. Diese Fallpauschalen werden unabhängig vom Behandlungssetting – ob ambulant oder stationär – gewährt und decken sämtliche Leistungen ab, die im unmittelbaren Kontext der operativen Intervention in der jeweiligen Einrichtung erbracht werden.

Strategische Einordnung und Perspektiven

Der Berufsverband der Deutschen Urologie (BvDU) wertet die H-DRG als einen initialen, richtungsweisenden Schritt innerhalb des zu erwartenden Transformationsprozesses im Gesundheitswesen.

  • Anreizstrukturen: Insbesondere für niedergelassene Vertragsärzte werden Anreize geschaffen, urologisch-chirurgische Leistungen vermehrt in den ambulanten Sektor zu verlagern.
  • Zukunftssicherung: Es gilt nun, die Gelegenheit zu ergreifen und nachhaltige, zukunftssichere Strukturen zu etablieren, wenngleich politische Unwägbarkeiten weiterhin eine Herausforderung darstellen.
  • Internationaler Vergleich: Ein Blick über die Landesgrenzen offenbart in vielen Nationen bereits einen fortgeschrittenen Grad der Ambulantisierung. Obwohl sich die Rahmenbedingungen nicht eins zu eins auf das deutsche System übertragen lassen, verdeutlicht der internationale Standard den Handlungsbedarf.

 

Der Weg zur Ambulantisierung

Es besteht ein gesundheitspolitischer Konsens zwischen Politik und Kostenträgern: Die forcierte Ambulantisierung operativer Leistungen ist das erklärte Ziel, um das deutsche Gesundheitswesen an internationale Qualitätsstandards anzugleichen.

Analysen des IGES-Instituts untermauern dieses Potenzial: Von rund 35.000 untersuchten OPS-Kodes wurden fast 2.500 Leistungen identifiziert, die künftig in den Katalog für ambulantes Operieren (AOP) integriert werden könnten.

Fazit: Gemeinsame Verantwortung im Strukturwandel

Dieser fundamentale Wandel fordert alle Akteure gleichermaßen heraus. Während sich Kliniken schrittweise von klassischen stationären Fallpauschalen emanzipieren, bedeutet dies für ambulante Praxen eine Abkehr vom vertrauten EBM-System hin zu neuen, sektorenübergreifenden Vergütungsmodellen.

Mit der Handreichung „Hybrid-DRG“ aus der Reihe „UroAuxilia“ unterstützt der Berufsverband seine Mitglieder in der praktischen Umsetzung der H-DRG. Der BvDU begleitet den Prozess im Interesse seiner Mitglieder weiter und informiert sie, so zeitgerecht, wie möglich, über aktuelle Entwicklungen.

BvDU-Forderungen:

  1. Sinnhafte Erweiterung des H-DRG-Kataloges 
  2. Ausgliederung der Sachkosten
  3. Ausgliederung der Pathologiekosten
  4. Aufheben der Abrechnungsdiskrepanz Krankenhaus/ Vertragsarzt bei GOÄ-Patienten