Freiberuflichkeit
Als Berufsverband für die ambulante und stationäre Urologie fordert der BvDU die Erhaltung und Stärkung der unabhängigen Ausübung unseres freien Berufes in Klinik, MVZ und Praxis. Die freie ärztliche Entscheidung ist als konsequenter Gesellschaftsauftrag zu verstehen. Jedwede politische Einmischung in die ärztliche Selbstverwaltung muss konsequent unterbunden werden.
Kern der ärztlichen Freiberuflichkeit sind Freiheit und Verantwortung. Doch die ärztliche Freiberuflichkeit gerät zunehmend unter Druck – in einen Spagat zwischen Bürokratie und ökonomische Zwänge.
Der freie ärztliche Beruf ist gekennzeichnet durch die spezielle berufliche Qualifikation und die eigenverantwortliche Tätigkeit.
Zentrale Kennzeichen der Freiberuflichkeit bei Ärzten sind:
- Eigenverantwortlichkeit & Unabhängigkeit: Ärztliche Entscheidungen müssen frei von Weisungen sein, insbesondere durch Nicht-Ärzte.
- Berufsordnung: Sie unterliegen einer eigenen Berufsordnung und Gebührenordnung.
- Kammerpflicht: Ärzte müssen Mitglied in der berufsständischen Kammer (Ärztekammer) sein.
- Schweigepflicht: Die ärztliche Schweigepflicht ist ein wesentliches Merkmal, das sich aus der Freiberuflichkeit ableitet.
- Freie Arztwahl: Die Freiberuflichkeit ist eng mit dem Prinzip der freien Arztwahl für Patienten verbunden.
Rechte und Pflichten
Freiberuflichkeit bedeutet im Kontext des ärztlichen Berufes insbesondere die Pflicht, Patientinnen und Patienten gesundheitlich umfassend zu versorgen, ohne Ansehen der Person bezüglich Geschlecht, Herkunft oder Religion. Ebenso sind Ärztinnen und
Ärzte verpflichtet, sich kontinuierlich fortzubilden, um sicherzustellen, dass alle Tätigkeiten gemäß dem aktuellen Stand der Wissenschaft ausgeübt werden.
Diesen umfangreichen ärztlichen Verpflichtungen stehen als explizite Rechte eines freien Berufes gegenüber: die eigene Gebührenordnung, die ärztliche Selbstverwaltung und die Möglichkeit, eigene Versorgungswerke zu unterhalten. Ein elementarer Aspekt der Freiberuflichkeit ist die Selbstverwaltung. Die Unabhängigkeit des freien Berufs hat das Ziel, den gesellschaftlichen und unauflösbaren Wertekonflikt im staatlichen oder marktorientierten System zu vermeiden.
Die Freiberuflichkeit ist medizinisches und ökonomisches Herzstück des ärztlichen Berufs – unabhängig davon, ob die ärztliche Tätigkeit selbständig oder angestellt erfolgt, oder ambulant oder stationär.
