Der Berufsverband der Deutschen Urologie begrüßt die Einführung der elektronischen Patientenakte als wichtigen Baustein einer modernen und digital vernetzten Gesundheitsversorgung. Die ePA ist jedoch nur dann ein Fortschritt, wenn sie befüllt wird und vollständig, praxistauglich und sicher ist. Eine halbleere, technisch störanfällige und bürokratisch belastende Akte schafft keinen Mehrwert, sondern neue Risiken für Ärzte und Patienten.

BvDU-Forderungen: 

  1. Vollständige und sektorübergreifende Befüllung der ePA

Die ePA kann ihren medizinischen Nutzen nur entfalten, wenn sie von allen an der Versorgung beteiligten Akteuren gleichermaßen, vollständig und zeitnah befüllt wird und die Nutzbarkeit mit einer sinnvollen Ablagestruktur hinterlegt wird. Dies gilt ausdrücklich auch für den stationären Bereich. Eine nur fragmentarisch gepflegte Akte birgt das Risiko unvollständiger Informationslagen und damit potenzieller Fehlentscheidungen in Diagnostik und Therapie.

  1. Praxisgerechte technische Umsetzung

Die ePA muss technisch so ausgestaltet sein, dass sie sich nahtlos, effizient und ohne unverhältnismäßigen Mehraufwand in bestehende Praxis- und Klinikabläufe integrieren lässt. Zusätzliche bürokratische und technische Belastungen dürfen nicht zulasten der Patientenversorgung gehen.

  1. Strukturierte und medizinisch nutzbare Datenaufbereitung

Die elektronische Patientenakte muss über eine reine digitale Dokumentenablage hinausgehen. Medizinische Informationen müssen strukturiert, übersichtlich, schnell auffindbar und klinisch verwertbar dargestellt werden, um eine effektive Nutzung im Versorgungsalltag zu ermöglichen.

  1. Höchste Standards bei Datenschutz und Datensicherheit

Der Schutz sensibler Gesundheitsdaten muss jederzeit gewährleistet sein. Die ePA bedarf höchster technischer Sicherheitsstandards, regelmäßiger Überprüfung und fortlaufender Weiterentwicklung, um das Vertrauen von Patientinnen, Patienten und Behandelnden dauerhaft sicherzustellen.

  1. Angemessene Vergütung des Mehraufwands

Die Befüllung und Pflege der ePA bedeutet zusätzlichen personellen und zeitlichen Aufwand. Eine Vergütung in Form einer Anschubfinanzierung ist realistisch und angemessen. Digitalisierung darf nicht einseitig auf Kosten der ohnehin stark belasteten Leistungserbringer erfolgen.