Seit dem 1. Januar 2019 muss ein Arzt oder eine Ärztin mit Zusatzweiterbildung Palliativmedizin in onkologischen Kooperationsgemeinschaften vertreten sein. Ärzte, die bereits vor dem 31. Dezember 2018 eine Genehmigung zur Teilnahme an der Onkologie-Vereinbarung erhalten haben, müssen den kooperierenden palliativmedizinischen Arzt spätestens bis 28. Februar 2019 an ihre Kassenärztliche Vereinigung melden. Die Meldung ist bei den Kassenärztlichen Vereinigungen sehr unterschiedlich geregelt. Bitte wenden Sie sich für genauere Informationen, Formulare etc. an Ihre jeweilige KV. Beispielhaft können Sie hier die Formulare der KV Schleswig Holstein und KV Baden Württemberg einsehen.