Weil jeder Einzelfall zählt: SpiFa fordert Verlängerung des Schutzschirms auch für Praxen

Ein gelber (Rettungs)Schirm am Himmel zwischen vielen grauen und schwarzen Schirmen

Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) fordert die Verlängerung des Schutzschirms, nicht nur für Krankenhäuser, sondern auch für die Praxen im ambulanten Bereich.

Die Corona-Hilfen für Vertragsärzte sind Ende des letzten Jahres ausgelaufen, eine Verlängerung ist noch immer nicht vom Gesetzgeber entschieden worden.

Sechs von sieben Covid-19 Patienten werden ambulant behandelt

In Anbetracht der Tatsache, dass sechs von sieben Covid-19 Patienten ambulant behandelt werden und damit die Hauptlast durch die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte getragen wird, hält der SpiFa die Verlängerung des Rettungsschirms gerade für den ambulanten Bereich für ein wichtiges und notwendiges Signal an all diejenigen, die jeden Tag dafür sorgen, dass Patienten so lange wie möglich nicht ins Krankenhaus kommen und so den stationären Bereich leistungsfähig halten.

„Die bereits bekannten Abrechnungskennzahlen aus den einzelnen Kassenärztlichen Vereinigungen für das Jahr 2020 belegen, dass der bisher nur bis Ende 2020 angelegte Schutzschirm in Teilbereichen ganz erhebliche Stützungsfunktion entfaltet und so die Funktionsfähigkeit des ambulanten Bereiches gesichert hat“, so Lars Lindemann, Hauptgeschäftsführer des SpiFa in Berlin. Warum dies nun vor dem Hintergrund der sich weiter abzeichnenden angespannten Lage zum 31.12.2020 auslaufen soll, erscheint fast willkürlich.

Vom Rückgang der Patientenzahlen betroffene Arztpraxen müssen stabilisiert werden

Auch wenn es Bereiche gibt, in denen bisher keine Stützungsmaßnahmen notwendig waren, bleibt es jedoch dabei, dass gerade die deutlich durch den Rückgang der Patientenzahlen betroffenen Arztpraxen stabilisiert werden müssen. „Der SpiFa fordert darüber hinaus auch, dass der Gesetzgeber die gesetzlichen Bereinigungsvorschriften rechtzeitig anpasst, da durch die verringerte Patientenzahl im Jahr 2020 und dem damit einhergehenden Rückgang der statistisch erfassten Krankheitslast der Patienten die Vertragsärzte in den Folgejahren bei der notwendigen Fortentwicklung der Morbiditätsorientierten Gesamtvergütung effektive Honorarumsatzrückgänge hinnehmen müssen, die nur durch statistische Effekte entstehen, aber alleine auf die pandemische Situation zurück zu führen sind und nichts mit einer tatsächlich veränderte Morbidität zu tun haben“, so Lindemann weiter.

Genau wie Krankenhäuser muss auch für den ambulanten Leistungsbereich ein Schutzschirm geschaffen werden, um die Versorgung der Patienten nicht zu gefährden.

Quelle: pi SpiFa, 22.01.2021