Bundesweiter Vertrag zur besonderen Versorgung nach § 140 a SGB V in der Uro-Onkologie von BvDU und Techniker Krankenkasse (TK)

Arzt im Gespräch mit einem Patienten. Im Hintergrund ein Laptop und ein anatomisches Modell

Zum 01.10.2023 startete der Vertrag zur besonderen Versorgung nach § 140 a SGB V in der Uro-Onkologie, den der BvDU mit der Techniker Krankenkasse (TK) geschlossen hat.

Die beteiligten Ärztinnen und Ärzte sind überzeugt, dass die im Vertrag verankerten besonderen medizinischen Leistungen für ambulant behandelte onkologische Patienten, wie die Kenntnis spezifischer Biomarker den Arzt in der Auswahl der geeigneten Therapie für ambulant behandelte onkologische Patienten unterstützt. In der Folge können so Nebenwirkungen reduziert, medizinisch unnötige Therapien vermieden und eine Optimierung der Behandlungsabläufe sichergestellt werden. Teilnehmenden Urologinnen und Urologen wird ermöglicht, den zusätzlichen Behandlungsaufwand mit diesen onkologischen Patienten abzubilden. Inzwischen erfolgten die ersten Auszahlungen an Urologinnen und Urologen.

Mit der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin besteht bereits seit 01.02.2021 ein entsprechender Vertrag mit der TK. Aufgrund der positiven Erfahrungen für Patientinnen und Patienten in Berlin engagierte sich die BvDU-Landesvorsitzende und BvDU-Pressesprecherin Frau Dr. Sulafah El-Khadra intensiv für den Abschluss des bundesweit für die Versicherten der TK gültigen Vertrages. „Zitat“

Wir freuen uns über Ihre Beteiligung.

Um die Qualität der Versorgung von Patienten weiter zu verbessern, schließt der Berufsverband der Deutschen Urologie (BvDU) e.V. durch die Tochtergesellschaft VgURO GmbH mit Krankenkassen, Verbänden und anderen Akteuren im Gesundheitswesen Versorgungsverträge, an denen Urologinnen und Urologen partizipieren können. Diese sogenannten Selektivverträge werden durch die Tochtergesellschaft VgURO realisiert.

Quelle: VgURO