Die Bundesärztekammer hat in Abstimmung mit BPtK, PKV-Verband und Beihilfekostenträgern die Verlängerung der Befristung der Abrechnungsempfehlungen zu telemedizinischen Leistungen bei Erbringung im Rahmen der COVID-19-Pandemie bis zum 30.09.2020 beschlossen hat.
Darüber hinaus konnte mit dem PKV-Verband und den Beihilfekostenträgern ein Konsens zur Änderung des Geltungszeitraums der gemeinsamen Analogabrechnungsempfehlung von BÄK, PKV-Verband und Beihilfekostenträgern für die Erfüllung aufwändiger Hygienemaßnahmen im Rahmen der COVID-19-Pandemie erzielt werden. Sie gilt rückwirkend ab dem 09.04.2020 bis zum 30.09.2020.
Geänderte Abrechnungsempfehlungen sowie Hinweise und Erläuterungen:
6. Juli 2020 13:48 vor 4 Jahren
Corona 2020-07-03_Anlage_Verlängerung_Corona-Abrechnungsempfehlungen_final.pdf 65 kB 17220-07-03 Corona-Abrechnung
Mehr Informationen unter https://www.bundesaerztekammer.de/corona-pandemie/