Bild: Bundeswehr/Andrea Bienert
Seit dem 23. Juli 2021 ist das Gesetz zur Rehabilitierung der wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen, wegen ihrer homosexuellen Orientierung oder wegen ihrer geschlechtlichen Identität dienstrechtlich benachteiligten Soldatinnen und Soldaten (SoldRehaHomG) in Kraft. Das Gesetz rehabilitiert und entschädigt im Schwerpunkt (frühere) Soldatinnen und Soldaten für vor dem 3. Juli 2000 erlittene dienstrechtliche Diskriminierungen aufgrund ihrer homosexuellen Orientierung oder ihrer geschlechtlichen Identität während des Wehrdienstes. Auch frühere Soldaten der Nationalen Volksarmee der DDR sind antragsberechtigt.
Zur Antragsbearbeitung hat das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) eine Rehabilitierungs- und Entschädigungsstelle (RehaHomStelle) eingerichtet. Ein Online-Portal ermöglicht Betroffenen eine komfortable und schnelle Antragstellung und trägt zur zügigen Bearbeitung bei. Auf Wunsch werden auch Antragsformulare per Post versandt, die ebenso einfach ausgefüllt werden können.
-> zum Online-Portal des BMVg: https://www.bundeswehr.de/de/ueber-die-bundeswehr/selbstverstaendnis-bundeswehr/chancengerechtigkeit-bundeswehr/rehabilitierung-homosexueller-soldatinnen-soldaten
Da Betroffene sich ihnen gegebenenfalls anvertrauen, können Urologinnen und Urologen Multiplikatoren für die Rehabilitierungs- und Entschädigungsmöglichkeiten durch das SoldRehaHomG sein. Der BvDU stellt gerne den Kontakt zur Anforderung weiterer Informationen oder von Flyern her und bittet Sie hierfür um Kontaktaufnahme unter info@urologie-gestalten.de.