Auf dem diesjährigen DGU-Kongress war deutlich spürbar, wie angespannt die Situation bei urologischen Fachärztinnen und –ärzten ist und wie enttäuscht und im Stich gelassen sie sich von der deutschen Gesundheitspolitik fühlen. Katastrophale Rahmenbedingungen und die ungewisse Zukunft von Kliniken und Praxen vor dem Hintergrund umwälzender Reformen führt immer häufiger dazu, dass Menschen Gesundheitsberufe ganz verlassen oder ihre Praxen noch innerhalb der Regelarbeitszeit schließen. Nach einer aktuellen Zi-Umfrage planen aktuell nur 50 % der Niedergelassenen, die eigene Praxis bis zum altersbedingten Übergang fortzuführen. – Nachfolger lassen sich immer schwerer finden, vor allem in weniger attraktiven oder in ländlichen Gebieten.
Überbordende Bürokratie, dysfunktionale Digitalisierung und immense Kostenanstiege verärgern und frustrieren die Kolleginnen und Kollegen, so dass sie ernsthaft darüber nachdenken, vorzeitig ihre Praxis aufzugeben – und das, obwohl sie ihren Beruf und den täglichen Umgang mit ihren Patientinnen und Patienten sehr schätzen.
Keine Zustimmung des BvDU zu aktuellem Entwurf der neuen GOÄ im derzeitigen Stand
Die Dünnhäutigkeit entlud sich unter anderem in der Diskussion um eine neue Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), die seit nunmehr Jahrzehnten von der deutschen Ärzteschaft gefordert wird und nun inklusive der Vergütung der Leistungen im Entwurf vorliegt. Für die Fachgruppe der Urologie arbeiteten der Berufsverband und die Fachgesellschaft eng und konstruktiv bei der Unterstützung und Zuarbeit für die BÄK in Bezug auf die Inhalte im Novellierungsprozess einer GOÄ zusammen.
Sowohl die Nachvollziehbarkeit der entscheidungsrelevanten Hintergründe, als auch die durch die Bundesärztekammer anberaumte Auferlegung zur Vertraulichkeit der Legende, wie die kurze Frist für die Prüfung vor ursprünglich geplanter Vorstellung der GOÄ neu am 9. Oktober 2024 durch die BÄK führte seitens der Ärzteschaft und einzelner Verbände zu einem Proteststurm und teilweise zur Ablehnung des Entwurfes der GOÄ neu. Darüber hinaus waren deutliche Unterschiede zwischen dem ursprünglichen Regelwerk und der nun durch die BÄK den Verbänden zur Prüfung vorgelegten Version feststellbar, was die Entrüstung weiter befeuerte. Vor diesem Hintergrund stimmt der BvDU dem BÄK-Entwurf einer GOÄ neu unter den derzeitigen Bedingungen und vor einer Klärung dieser Sachverhalte demzufolge aktuell nicht zu. Gleichzeitig ruft der BvDU-Vorstand im gemeinsamen Ziel einer neuen GOÄ alle Verbände zu Einigkeit und einem geschlossenen Vorgehen auf, um ein Scheitern der seit Jahrzehnten verschleppten Anpassung der ärztlichen Gebührenordnung – und damit einer leistungsgerechten Honorierung – zu verhindern.