TI-Finanzierung: Anmeldung von Restansprüchen bis 15. August 2024 möglich

Arzt macht Abrechnung am Schreibtisch

Bis 15. August 2024 besteht letztmalig die Möglichkeit der Abrechnung von Ansprüchen, welche bis 30. Juni 2023 im Rahmen der TI-Finanzierung entstanden sind und im Zeitraum 1. Januar bis 30. Juni 2024 ausgezahlt werden.

Die Festlegungen des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) hatten den Abrechnungsprozess der TI-Pauschalen grundlegend geändert. Seit 1. Juli 2023 erfolgt dieser durch eine direkte quartalsweise Rechnungsstellung der KVen gegenüber dem GKV-Spitzenverband. In einer Übergangsregelung hat das BMG festgelegt, dass KVen und GKV-Spitzenverband alle bis einschließlich 30. Juni 2023 entstandenen Ansprüche (gemäß der bis zum 30. Juni 2023 gültigen TI-Finanzierungsvereinbarung, Anlage 32 BMV-Ärzte), die im Zeitraum 1. Januar bis 30. Juni 2024 ausgezahlt werden, bis spätestens 15. August 2024 abrechnen müssen.

Verbliebene Ansprüche sowie Korrekturen aus den Vorjahren (bis einschließlich 30. Juni 2023) können die KVen dem GKV-Spitzenverband im Rahmen der Sammelabrechnung für das zweite Quartal 2024 bis spätestens 15. August 2024 mitteilen. Hierzu nutzen Sie bitte die beigefügte Excel-Tabelle, welche die TI-Pauschalen der bis 30. Juni 2023 gültigen TI-Finanzierungsvereinbarung beinhaltet. Die Zahlung des GKV-Spitzenverbands an die KVen erfolgt bis 14. Oktober 2024.

Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV)