Rezepte per Post, ärztliche und psychotherapeutische Konsultationen am Telefon oder Sprechstunden per Video: Es gibt aktuell viele Möglichkeiten, Patienten zu versorgen, ohne dass sie in die Praxis kommen müssen. Doch was ist mit der Versichertenkarte, die doch einmal im Quartal eingelesen werden soll? In dieser Praxisinformation der KBV sind die Fälle aufgeführt, bei denen Sie die elektronische Gesundheitskarte (eGK) nicht einlesen müssen. Außerdem erfahren Sie, wie Sie stattdessen vorgehen.
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