Bundesweit ist festzustellen, dass gegen eine wachsende Zahl an Vertragsärztinnen und Vertragsärzten in Klinik-Ambulanzen, Praxen sowie MVZ Prüfverfahren gemäß § 48 Abs. 1 Bundesmantelvertrag – Ärzte (BMV-Ä) wegen entsprechender Anträge der Gesetzlichen Krankenkassen Prüfverfahren eingeleitet werden.
In diesen Verfahren wird ein potenzieller Verstoß gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot sowie das Bestehen potenzieller Regressansprüche gegen die Betroffenen geprüft. Zu den Prüfinhalten und zum Ablauf der Verfahren haben die Kassenärztlichen Vereinigungen mit den Gesetzlichen Krankenkassen regional gültige Prüfvereinbarungen geschlossen.
Die Krankenkassen begründen einen Verstoß gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot insbesondere dann, wenn mit Ablauf des Patentschutzes für einzelne Wirkstoffe kostengünstigere Generika verfügbar seien, die verordnet und nicht durch das Ankreuzen des „Aut-idem-Feldes“ ausgeschlossen werden dürften.
Als Schäden machen die Krankenkassen gegen die betroffenen Vertragsärztinnen und Vertragsärzte die Differenz der Kosten des verordneten und der alternativ preisgünstigeren Präparate abzüglich von Rabatten und Zuzahlungen geltend. Pro Patient werden zum Teil Beträge in einem höheren fünfstelligen Bereich gefordert.
Der BvDU kann und darf keine Rechtsberatung im Einzelfall leisten. Wir möchten unsere Mitglieder jedoch auf die Problematik aufmerksam machen und mit einer Handreichung allgemeine Handlungsempfehlung geben, wie in solchen Fällen reagiert werden kann.
Die neue UroAuxilia-Handreichung „Regressforderungen der Gesetzlichen Krankenkassen im Zusammenhang mit Verordnungen in Klinik-Ambulanzen, Praxen und MVZ“ enthält alle Handlungsempfehlungen und wesentlichen Informationen und kann ab sofort abgerufen werden unter: https://urologie-gestalten.de/uroauxilia-handreichungen-anfordern/. Einen Auszug aus der Handreichung sehen Sie hier. Handreichungen in der Reihe „UroAuxilia“ unterstützen Sie in Ihrer praktischen Arbeit in Klinik und Praxis und stellen Arbeitsanweisungen und Handlungsabläufe bereit.
Für künftige Fälle stellt der Berufsverband seinen Mitgliedern eine kostenvergünstigte Ärzteregressversicherung zur Verfügung (mehr Infos hier).
Betroffene Mitglieder können zudem eine kostenlose Erstberatung beim BvDU-Justitiar in Anspruch nehmen (die Kontaktdaten finden Sie in der Handreichung oder können sie über die Geschäftsstelle anfordern).
