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Regresse

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Ganz grundsätzlich weist der BvDU im Rahmen der Prüfverfahren und möglicher Regresse darauf hin, dass Ärztinnen und die bestmögliche Therapie für Patientinnen und Patienten ermöglichen – im Rahmen des Wirtschaftlichkeitsgebotes-. Ein Eingriff in ihre Therapiehoheit seitens einzelner Krankenkassen oder eine Sanktionierung dieser ist zu unterlassen.

Die Verordnung von onkologischen Präparaten erfordert eine hohe fachliche Expertise des Verordners. Die Versorgung und Gewährleistung der Einnahme der onkologischen Medikation durch die Patienten steht an der obersten Stelle. Die Beachtung der WANZ-Kriterien wird durch die Verordnung von zugelassenen generischen Präparaten umgesetzt.