Berufsverband der Deutschen Urologie (BvDU) fordert Krankenkassen und TI zum Handeln auf.
Bundesweit wird gegen eine wachsende Zahl an Vertragsärzten und MVZ, die nach dem 01.01.2023 Abirasolon® und/oder Zytiga® verordnet haben, wegen entsprechender Anträge der gesetzlichen Krankenkassen (insbesondere AOK, BARMER und IKK) Prüfverfahren gemäß § 48 Abs. 1 Bundesmantelvertrag – Ärzte (BMV-Ä) eingeleitet. In diesen Verfahren wird ein potenzieller Verstoß gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot geprüft.
Zunahme von Prüfverfahren
So Abrechnungen nicht korrekt vorgenommen werden, ist dies ein Fall für Prüfverfahren. So dies jedoch, wie in den bestehenden Fällen, mit Ablauf des Patentschutzes für den Wirkstoff Abirateronacetat im September 2022 damit begründet wird, dass kostengünstigere Generika verfügbar waren, die verordnet und nicht durch das Ankreuzen des „Aut-idem-Feldes“ hätten ausgeschlossen werden dürfen, macht das den Berufsverband der Deutschen Urologie fassungslos. „Stellvertretend für unsere Mitglieder weisen wir die Vorwürfe vollumfänglich zurück“, so der BvDU-Vorstand. „Angesichts leerer Kassen bei den Krankenkassen scheinen diese Verfahren eine zunehmende Dynamik zu bekommen.“
„Ärztinnen und Ärzte ermöglichen die bestmögliche Therapie für Patientinnen und Patienten im Rahmen des Wirtschaftlichkeitsgebotes. Ein Eingriff in ihre Therapiehoheit seitens einzelner Krankenkassen oder eine Sanktionierung dieser ist zu unterlassen“, so der BvDU-Vorstand weiter. Die Verordnung von onkologischen Präparaten erfordert eine hohe fachliche Expertise des Verordners. Die Versorgung und Gewährleistung der Einnahme der onkologischen Medikation durch die Patienten steht an oberster Stelle. Die Beachtung der WANZ-Kriterien wird durch die Verordnung von zugelassenen generischen Präparaten umgesetzt.
Auswirkungen der Zunahme von Prüfverfahren für die Urologie
Die im Raum stehenden Regressforderungen können für Urologinnen und Urologen existenzbedrohend sein. Und sie erzeugen Angst. Dass Regresse aufgerufen werden, nachdem viele Quartale vergangen und unwirtschaftliche Verordnungen weiter erfolgt sind, muss in Zukunft unterbunden werden. Den Kassen liegen die Verordnungen 4 Wochen später über die Abrechnungsstellen der Apotheken vor. Warum erfolgen seit Mai 2025 nach zwei Jahren rückwirkende Regresse? Zumal seit April 2025 eine Festpreisregelung für Abirasolon® gilt, womit die Aut-idem-Regelung nicht mehr wirksam ist. Welch Zufall, dass die Regresse seit Mai 2025 formuliert werden. Seitens der Kostenträger und der Verantwortlichen für die Telematikinfrastruktur müssen grundsätzlich Beratungen, Abfragen oder Tools im Sinne von Frühwarnsystemen integriert werden, die Ärztinnen und Ärzte frühzeitig vor unwirtschaftlichen Verordnungen warnen und schützen. Dies könnte z.B. innerhalb des E-Rezeptes realisiert werden.
„So junge Urologinnen und Urologen überhaupt noch den Weg in die eigene Niederlassung finden, werden Sie spätestens jetzt durch die Zunahme von Prüfverfahren abgeschreckt und entscheiden sich im Zweifelsfall gegen die eigene Niederlassung“, so Dr. Axel Belusa, BvDU-Präsident.
Erfahrene Urologinnen und Urologen stellen sich die Frage, ob sie angesichts der Prüfverfahren und der durch die Krankenkassen geschaffenen Unklarheit ihre Onkologie-Zulassung abgeben sollten. Die Folge wäre eine radikale Verschlechterung der ambulanten urologisch-onkologischen Versorgung von Patientinnen und Patienten. Der Berufsverband der Deutschen Urologie steht in engem Austausch mit Patienten-Selbsthilfeorganisationen, die, wie der BvDU, fassungslos sind angesichts der aktuellen Situation und fürchten, dass in der Folge nicht im Sinne des Patienten gehandelt werden könnte angesichts drohender Regressforderungen. Im direkten Austausch mit Herstellern, Kostenträgern, Kassenärztlichen Vereinigungen, Patienten-Selbsthilfe-Organisationen und der Öffentlichkeit adressiert der BvDU strukturelle Probleme und bringt die Bedeutung und die Folgen der aktuellen Vorgänge ins Bewusstsein.
Der BvDU sucht den konstruktiven Dialog für Lösungen für Frühwarnsysteme und fordert die Kassen zum Zusammenwirken mit dem BvDU und weiteren Berufsverbänden auf, um derartige Prüfverfahren und Regressforderungen in Zukunft zu verhindern. Eine in der Folge entstehende Verunsicherung der Patientinnen und Patienten darf im Sinne einer sinnvollen und versorgungsgerechten Patientenbetreuung nicht weiter bestehen und muss für die Zukunft ausgeschlossen werden.