Im Koalitionsvertrag wurde die Einführung eines Primärarztsystems bei freier Arztwahl vereinbart, ohne dabei klar zu benennen, wie sich die zukünftige Regierung ein solches System vorstellt. Daher ist es nach Überzeugung des BvDU zunächst wichtig, die Anforderungen und Möglichkeiten eines Primärarztsystems zu schärfen. Zurzeit verstehen die entscheidenden Akteure und/oder die Betroffenen etwas Unterschiedliches darunter. Es gäbe gute Möglichkeiten, mit einem Primärarztsystem die von allen dringend geforderte Patientensteuerung effizient umzusetzen. Sie sollte jedoch gut durchdacht und mit strukturellen Reformen verbunden sein sowie unter Einbeziehung wissenschaftlicher Erkenntnisse zu den Ursachen der Überlastung des Gesundheitssystems erarbeitet werden.
In ein Primärarztsystem sollten grundversorgende Fachärztinnen und Fachärzte eingebunden sein, schon allein, um Hausärzte zu entlasten. Man könnte aus funktionierenden Systemen in Baden-Württemberg lernen, wo Haus- und Fachärzte die Versorgung von Patienten auf Grundlage konkreter Verträge bestmöglich realisieren. Ausnahmen für die Augenheilkunde und die Gynäkologie wurden bereits im Koalitionspapier genannt; nun müssen weitere fachärztliche Gruppen folgen, die die Grundversorgung von Patientinnen und Patienten gewährleisten. Gerade im Rahmen der im Papier als Eckpfeiler benannten Vorsorge sind Urologinnen und Urologen maßgeblich für die Früherkennung und Vorsorge bei Männern. Wenn Männern der direkte Weg zum Urologen erschwert wird, steigt die Hürde, zur Vorsorge zu gehen – mit der möglichen Folge zunehmender Erkrankungen.
Auch die Hybrid-DRG sollen weiter ausgebaut und das System der belegärztlichen Versorgung, wie vom BvDU gefordert, erhalten und verbessert werden.
