Notfallplan sichert Dialyse-Versorgung während der Pandemie

Grafik eines Arztes am Schreibtisch. Im Hintergrund stilisierte menschliche Nieren

Zur Sicherstellung der Versorgung von Dialyse-Patienten haben KBV und GKV-Spitzenverband einen Notfallplan für die Zeit der Coronavirus-Pandemie verabschiedet. Damit werden bisherige Vorgaben teilweise gelockert, so dass die Dialyseeinrichtungen bei Bedarf schnell und unbürokratisch reagieren können.

So sollen die Einrichtungen flexibel auf bestimmte Notsituationen reagieren können, zum Beispiel, wenn Dialyse-Ärzte krankheitsbedingt ausfallen oder ganze Einrichtungen aus Gründen des Infektionsschutzes nicht in dem gewohnten Umfang weiterarbeiten können. In solchen Fällen können Praxen beispielsweise unkompliziert Patienten anderer Praxen übernehmen.

Auch muss im Bedarfsfall reagiert werden, wenn sich Dialyse-Patienten mit dem Virus infiziert haben. So könnte es sinnvoll sein, dass einige Dialysepraxen ausschließlich Patienten versorgen, die sich mit dem Virus angesteckt haben. Durch diese Trennung kann das Infektionsrisiko für alle anderen Dialyse-Patienten verringert werden.

Ärzte müssen ihre KV informieren

Die Ärzte müssen ihre Kassenärztliche Vereinigung darüber informieren, wenn sie von den Dialyse-Vorgaben abweichen. Die Vereinbarung zu den Notfallmaßnahmen ist vorerst bis zum 30. Juni 2020 befristet. Außerdem wurden die Zuschlagsziffern für Infektionsdialysen an die Coronavirus-Situation angepasst (siehe Infokasten).

Fachinformation für Nephrologen zu COVID-19

Die Deutsche Gesellschaft für Nephrologie hat Fachinformationen zu COVID-19 veröffentlicht. Nephrologen und Praxisteams finden dort unter anderem Hygieneempfehlungen sowie Informationsblätter für Patienten.

Mehr zum Thema:  https://www.kbv.de/html/1150_45158.php