Nicht bestelltes Schutzmaterial: Praxen müssen nicht bezahlen

3 verschiedene Atemschutzmasken

Vereinzelt haben Praxen nicht bestelltes Schutzmaterial geliefert bekommen und entsprechende Rechnungen erhalten. Solche Schreiben haben keinen realen Hintergrund und müssen nicht bezahlt werden.

In einem Fall ging es um ein Paket mit 300 Einweg-Atemschutzmasken und eine Rechnung über knapp 700 Euro, in der die Firma als „BMG Partner“ auftrat.

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) teilte der KBV mit, dass solche Schreiben keinen realen Hintergrund haben und insbesondere kein Zusammenhang zum BMG besteht. 

Nach Auffassung der KBV müssen Praxen eine solche Rechnung nicht bezahlen und haben auch nicht die Rücksendung der Lieferung zu verantworten.

Quelle: KBV, 19.06.2020