Die Frist für den Nachweis der 250 Fortbildungspunkte für Ärzte und Psychotherapeuten wird aufgrund der Coronavirus-Pandemie bis zum Jahresende verlängert. Das Bundesministerium für Gesundheit hat einer entsprechenden Anfrage der KBV zugestimmt.
Ausgelaufen ist dagegen die Regelung, wonach 200 Punkte für den Nachweis der Fortbildungsverpflichtung ausreichen.
Die Verlängerung der Nachweispflicht zur fachlichen Fortbildung nach Paragraf 95d SGB V bis zum 31. Dezember 2020 gilt auch für Ärzte und Psychotherapeuten, die bereits mit Honorarkürzungen und Auflagen zum Nachholen der Fortbildungen innerhalb von zwei Jahren belegt wurden.
Darüber hinaus können Sanktionen, die bereits aufgrund des fehlenden Fortbildungsnachweises verhängt wurden, ausgesetzt werden.
Gesetzliche Verpflichtung
Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten sind gesetzlich verpflichtet, innerhalb von fünf Jahren bei ihrer jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung nachzuweisen, dass sie ihrer Fortbildungspflicht nachgekommen sind.
Aufgrund der Coronavirus-Pandemie fallen unter anderem Fortbildungsveranstaltungen, Kongresse und Qualitätszirkelsitzungen aus. Ein kontinuierliches Sammeln der Fortbildungspunkte durch Präsenzveranstaltungen ist deshalb nicht möglich.
Daher hatte sich die KBV für eine Verlängerung der Nachweisfrist eingesetzt. Diese galt bereits für das zweite und dritte Quartal und konnte nun auch für das vierte Quartal erreicht werden.
Quelle: KBV, 16.10.2020