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Mögliche Regressforderungen: telefonische und schriftliche Anfragen der Kassen ernst nehmen und reagieren

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Aktuell erfolgen sowohl telefonische (wie durch die AOK plus), als auch schriftliche Anfragen der Krankenkassen an Praxen, Kliniken und MVZ im Zusammenhang mit der Prüfung des Wirtschaftlichkeitsgebotes für Ärzte gemäß § 12 SGB V. Diese Anfragen stehen in urologischen Praxen oder Klinik-Ambulanzen und MVZ im Kontext der Verordnung von Abirateron 500 mg oder 1.000 mg ohne Ankreuzen des Aut-idem-Feldes. Die Verordnung von Abirateron 500 mg 56 Stück ist hierbei oft die wirtschaftlich günstigere Packung.

Praxen und Kliniken sollten diese Anfragen unbedingt ernst nehmen und als Frühwarnung verstehen und reagieren, um nicht ein paar Jahre später mit Regressforderungen seitens der Kassen konfrontiert zu werden.

Zu beachten ist: Auch angestellte Ärztinnen und Ärzte können betroffen sein. Bundesweit ist festzustellen, dass gegen eine wachsende Zahl an Vertragsärztinnen und Vertragsärzten in Klinik-Ambulanzen, Praxen sowie MVZ Prüfverfahren gemäß § 48 Abs. 1 Bundesmantelvertrag – Ärzte (BMV-Ä) wegen entsprechender Anträge der Gesetzlichen Krankenkassen Prüfverfahren eingeleitet werden. Sehr häufig werden in der Urologie hohe Regressforderungen gestellt, wenn die Anträge onkologisch wirksame Medikamente betreffen..

Die aktualisierte UroAuxilia-Handreichung „Regressforderungen der Gesetzlichen Krankenkassen im Zusammenhang mit Verordnungen in Klinik-Ambulanzen, Praxen und MVZ“ steht in Kürze zur Verfügung. Sie enthält alle Handlungsempfehlungen und wesentlichen Informationen und kann von Mitgliedern abgerufen werden unter: https://urologie-gestalten.de/uroauxilia-handreichungen-anfordern/. Einen Auszug aus der Handreichung sehen Sie hier. Handreichungen in der Reihe „UroAuxilia“ unterstützen Sie in Ihrer praktischen Arbeit in Klinik und Praxis und stellen Arbeitsanweisungen und Handlungsabläufe bereit.

Für künftige Regressfälle stellt der Berufsverband seinen Mitgliedern eine kostenvergünstigte Ärzteregressversicherung zur Verfügung (mehr Infos hier).

Betroffene Mitglieder können zudem eine kostenlose Erstberatung beim BvDU-Justitiar in Anspruch nehmen (die Kontaktdaten finden Sie in der Handreichung oder können sie über die Geschäftsstelle anfordern).