Mindestanforderung für intravasal behandelte Patienten gemäß Onkologie-Vereinbarung wird ab Januar 2024 abgesenkt

Eine Hand hält die Buchstaben "info"

Das Engagement des Berufsverbands der Deutschen Urologie (BvDU) e.V. in den relevanten Gremien trägt weiter Früchte. Ab Januar 2024 werden die in der Onkologie-Vereinbarung vorgeschriebenen Mindestzahlen von intravasal und/oder intrakavitär und/oder intraläsional zu behandelnden Patienten halbiert. Auch in der Urologie müssen zukünftig nur noch 10, anstelle wie bisher, 20 Patienten pro Quartal behandelt werden.

Darauf haben sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) geeinigt. Der Nachweis bestimmter durchschnittlicher Patientenzahlen pro Quartal und Arzt in den letzten zwölf Monaten ist eine Voraussetzung für die Teilnahme an der Onkologie-Vereinbarung.

Hintergrund für die Absenkung ist unter anderem eine Verschiebung der medikamentösen Tumortherapie hin zu oralen und subkutanen Applikationen und die zunehmende Bedeutung der Überwachungsstrategie „Active Surveillance“. Daher haben sich KBV und GKV-Spitzenverband auf eine Halbierung der Mindestpatientenzahlen verständigt. Damit müssen neben weiteren Facharztgruppen auch Urologinnen und Urologen zur Erlangung beziehungsweise Aufrechterhaltung der Genehmigung zur Teilnahme an der Onkologie-Vereinbarung nur noch 10 Patienten (bisher 20) mit intravasaler, intrakavitärer bzw. intraläsionaler Behandlung im Quartal nachweisen. Stand 31. Dezember 2021 nahmen laut KBV-Qualitätsbericht 4.103 Ärztinnen und Ärzte an der Onkologie‐Vereinbarung teil. Dazu gehören Urologen, Hämatologen, Onkologen, Dermatologen und Gynäkologen.

Der lange Atem und die Mitwirkung vieler Kolleginnen und Kollegen auf Länder- und Bundesebene haben sich erneut gelohnt. Die Halbierung der Mindestpatientenzahlen trägt erneut dazu bei, die onkologische Versorgung unserer Patientinnen und Patienten auf einem hochwertigen Niveau zu halten.

In der nächsten Verhandlungsrunde wird die KBV die Beratungen zur möglichen Anpassung der ersten Abrechnungsanmerkung der Kostenpauschale 86520 fortsetzen und über die Aufnahme einer Kostenpauschale für die subkutane medikamentöse Tumortherapie beraten. Der BvDU hat zu diesem Themenkomplex Stellung genommen, um auch bei dieser Entscheidung deutlich zu machen, welche Anforderungen für Urologinnen und Urologen Relevanz haben.