Obwohl die Verarbeitung von Asbestprodukten schon seit Jahrzehnten in Deutschland verboten ist, löst das Mineral immer noch zahlreiche Krankheiten aus. Ein Beispiel sind Mesotheliome – seltene, aber äußerst aggressive Tumoren, die fast ausschließlich durch das Einatmen von Asbest ausgelöst werden. Die Asbestfasern verursachen bösartige Tumoren des Rippenfells, des Bauchfells, des Herzbeutels, seltener des Hodens.
Forschende des IfADo (Leibniz-Institut für Arbeitsforschung an der TU Dortmund), Arbeitsmediziner/innen aus Castrop-Rauxel sowie ein Urologe aus Sankt Augustin betonen nun: Ein Mesotheliom des Hodens muss, wie alle anderen Mesotheliome auch, immer den Unfallversicherungsträgern als Verdacht auf das Vorliegen einer Berufskrankheit gemeldet werden.
Bislang kein entsprechender ICD10-Code
Anlässlich des 66. Kongresses der Nordrhein-Westfälischen Gesellschaft für Urologie (12.-13.03.2020) hat das Team Daten zu Mesotheliom-Erkrankten vorgestellt. Die gesetzlichen Unfallkassen erkannten zwischen 2014 und 2018 bei 4.865 Patienten ein Mesotheliom als Berufskrankheit an. Bei der überwiegenden Mehrheit (4618) handelt es sich um Tumoren der Lunge. Deutlich weniger Fälle wurden als Mesotheliome des Bauchfells (190) sowie des Herzbeutels (22) bestätigt. 14 Fälle wurden ohne Angabe des befallenen Organs erfasst. Fallzahlen für Mesotheliome der Tunica vaginalis des Hodens (eine Ausstülpung des Bauchfells) liegen jedoch nicht vor, da es bislang keinen entsprechenden ICD10-Code für diese Erkrankung gibt, den die Unfallversicherungsträger anwenden könnten.
Quelle: Pressemitteilung Leibniz-Institut für Arbeitsforschung an der TU Dortmund