Ist es eine Kampfansage an die Krankenhausbetreiber oder einfach nur ein notwendiger Schritt in die richtige Richtung, wenn es letztendlich gilt, „ambulant vor stationär“ durchzusetzen? Die Reform der ambulanten Notfallstrukturen und des Rettungsdienstes steht im Bundesgesundheitsministerium ganz oben auf der Agenda und sorgt bei der Deutschen Krankenhausgesellschaft für lange Gesichter. Denn der jüngste Gesetzesentwurf sieht vor, dass die Vertragsärzte federführende Akteure der Notfallversorgung sein sollen. In sogenannten Integrierten Notfallzentren (INZ) will man den Notdienst der KVen und die Notfallambulanzen der Krankenhäuser zusammenführen. Unter fachlicher Leitung der KV soll dort eine qualifizierte Ersteinschätzung des Versorgungsbedarfes des Patienten nach dem Prinzip „ambulant vor stationär“ erfolgen.
Im Vordergrund jeglicher Debatte im Gesundheitswesen sollte immer die bestmögliche Versorgung unserer Patienten stehen, die am Bedarf in der Bevölkerung ausgerichtet sein muss. Jedoch ist die Sicherstellung der ärztlich-medizinischen Versorgung über die Schnittstelle ambulant/stationär hinweg nach wie vor eine Herausforderung für die Gesundheitspolitik und die Fachärzte. Die medizinisch sinnvollen Verlagerungen in den ambulanten Bereich lassen sich nur dann erreichen, wenn die Fehlanreize im heutigen System wegfallen. Das heißt, die Leistungserbringer müssen die gleiche Vergütung erhalten, egal ob sie einen Patienten ambulant oder stationär behandeln. Das ist auch der Grundidee der Frankfurter Erklärung (SpiFa), ein Konzept für Struktur und Vergütung ärztlicher intersektoraler Leistungen. Darin wird vorgeschlagen, dass alle stationären Leistungen mit einer mittleren Verweildauer von unter 4 Tagen auch alternativ intersektoral erbracht werden können. Die bisherigen gesetzlichen, strukturellen und bürokratischen Hürden an der Sektorengrenze werden mit diesem Vorschlag beseitigt und gleichzeitig wird die Patientenversorgung verbessert.
Geht es nach den Patienten, so ziehen sie laut einer aktuellen Forsa-Umfrage ohnehin einen niedergelassenen Haus- oder Facharzt der Notfallambulanz im Krankenhaus vor. Bereitschaftsdienstpraxen haben also noch immer eine herausragende Stellung bei der Steuerung der Patientenströme und der Wahl eines Krankenhauses. Unter Orientierung am Patientenwohl und angesichts fehlender Personalressourcen sowie finanzieller Mittel, muss die intersektorale ambulante Versorgung weiterentwickelt werden. Das bedeutet auch, dass deutsche Krankenhäuser die Anzahl ihrer Betten verringern, fusionieren und sich spezialisieren müssen. Diesen Wandel erleben wir auch bereits in der Urologie. Allerdings scheint für den sonst so umtriebigen Herrn Spahn die Krankenhausreform ein zu heißes Eisen zu sein, was er nicht so recht anfassen mag: Denn das ortsnahe Krankenhaus ist auch ein Stück Heimat für viele Patienten.
Ihr
Dr. Axel Schroeder
Präsident Berufsverband der Deutschen Urologie e.V.