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KV warnt vor Regressfalle

Vertragsärztinnen und -ärzte dürfen Assistenzen – zum Beispiel im Rahmen der Weiterbildung, der Sicherstellung oder der Entlastung – nur beschäftigen, wenn sie hierfür die vorherige schriftliche Genehmigung der KV erhalten haben. Darauf wies die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz hin und warnte vor hohen Rückforderungen. Dies gelte auch, wenn es sich um eine Beschäftigung ohne finanzielle Förderung handelt.

Praxisinhaber sollten unbedingt die schriftliche Genehmigung abwarten, bevor sie eine Assistenz beschäftigen. Sonst drohten hohe Regresse. Die KV Rheinland-Pfalz zieht nach eigenen Angaben meist bis zu 25 Prozent des Honorars für die Zeit ohne Genehmigung ab.

Wenn eine Genehmigung ausläuft, darf eine Praxis die Assistenz nur weiterbeschäftigen, wenn sie die Genehmigung vorher verlängert hat. Nachträglich erteilte Genehmigungen seien ausgeschlossen.

Quelle: Ärztenachrichtendienst (änd)