Aus Sicht des Berufsverbands ist die Lage der Kliniken bereits dramatisch. Bereits jetzt steht ein Teil der Kliniken vor einer Insolvenz. Hinzu kommt die nach wie vor bestehende Planungsunsicherheit aufgrund kommender Gesetze. Auch die zu Anfang erwartete Entlastung der Kliniken durch die Krankenhausreform wird nicht zu einer Verbesserung der finanziellen Lage der Kliniken führen. Zum einen, da die bisherige Finanzierung der Krankenhäuser über Fallpauschalen, also pauschale Euro-Beträge pro Behandlungsfall beziehungsweise Patientin oder Patient, auf 40 % abgesenkt werden sollen. Der Rest der Vergütung mit 60 % erfolgt auf Grundlage von Vorhaltepauschalen für das Vorhalten von Leistungsangeboten. Dazu zählen das Vorhalten von Personal, einer Notaufnahme oder notwendige Medizintechnik. Die Vorhaltevergütung basiert weiterhin auf Vorjahresfällen, was den gewünschten Effekt einer Reduzierung der Fallzahlen möglicherweise untergräbt.
Die zunehmende Ambulantisierung hat für die meisten Kliniken die Folge von Investitionskosten für den Aufbau ambulanter Versorgungstrukturen. Darüber hinaus drohen den Kliniken Umsatzverluste durch die Vergütung ambulanter Operationen innerhalb der Hybrid-DRG-Verordnung. Die steigenden Kosten und sinkenden Umsätze müssen Kliniken anderweitig aufgefangen.
Ein wesentlicher Grund für die finanzielle Krise der Krankenhäuser ist, dass die Länder ihren Investitionsverpflichtungen nicht nachkommen. Dass die Finanzierung der Investitionen nun über den Transformationsfonds erfolgen soll, der zur Hälfte von der GKV finanziert werden soll, ist aus Sicht des BvDU abzulehnen. Hochproblematisch ist aus Sicht des Berufsverbands auch, dass die Ärzteschaft nicht beteiligt ist bei einem geplanten Ausschuss, der als zusätzliches Beschlussgremium zur Erarbeitung von Empfehlungen zur Festlegung von Qualitätskriterien für die Leistungsgruppen per Rechtsverordnung gebildet wird. Keine Vertreter der Selbstverwaltung waren dort vertreten – ein absolutes No-Go aus Sicht des Berufsverbands.