KHVVG – So wird es nicht zu einer Entökonomisierung kommen

Illustration von vielen Pfeilen die in alle Richtungen zeigen

Aus Sicht des Berufsverbands wird es nicht zu einer Entökonomisierung kommen, da die Kliniken durch die Vorhaltepauschale zum einen rund 60 % allein für das Vorhalten von Leistungsangeboten bekommen sollen. Dazu zählen das Vorhalten von Personal, einer Notaufnahme oder notwendige Medizintechnik. Die Vorhaltevergütung basiert weiterhin auf Vorjahresfällen, was den gewünschten Effekt einer Reduzierung der Fallzahlen möglicherweise untergräbt. Die bisherige Finanzierung der Krankenhäuser über Fallpauschalen, also pauschale Euro-Beträge pro Behandlungsfall beziehungsweise Patientin oder Patient, soll auf 40 Prozent abgesenkt werden. Hinzukommt, dass in Zukunft zwei komplexe und komplizierte Abrechnungsmodalitäten bestehen: DRG und Vorhaltepauschalen.

Ein wesentlicher Grund für die finanzielle Krise der Krankenhäuser ist. dass die Länder ihren Investitionsverpflichtungen nicht nachkommen. Dass die Finanzierung der Investitionen nun über den Transformationsfonds erfolgen soll, der zur Hälfte von der GKV finanziert werden soll, ist aus Sicht des BvDU abzulehnen. Hochproblematisch ist aus Sicht des Berufsverbands auch, dass die Ärzteschaft nicht beteiligt ist bei einem geplanten Susschuss, der als zusätzliches Beschlussgremium zur Erarbeitung von Empfehlungen zur Festlegung von Qualitätskriterien für die Leistungsgruppen per Rechtsverordnung gebildet wird. Keine Vertreter der Selbstverwaltung sollten dort vertreten sein – ein absolutes No-Go aus Sicht des Berufsverbands.

50 Prozent des Transformationsfonds würden zu Lasten der Krankenkassen und Versicherten gehen

Der Berufsverband stellt klar, dass mit der angedachten Lösung 50 % des Transformationsfonds zu Lasten der Krankenkassen und damit der gesetzlich Versicherten gehen würden. Der GKV-Spitzenverband hat bereits ein Rechtsgutachten beauftragt, das besagt, dass die geplante Finanzierung des Transformationsfonds durch die GKV ein klarer Rechtsbruch wäre. Hinzu kommt, dass private Krankenversicherungen (PKV) nicht davon betroffen wären und somit dies somit eine Ungleichbehandlung der gesetzlich und privat Versicherten zur Folge hätte.