KBV-Vorstand: Alle Praxen werden „Schutzschirm“ brauchen

Ein gelber (Rettungs)Schirm am Himmel zwischen vielen grauen und schwarzen Schirmen

Rückkehr zum Normalbetrieb muss jetzt beginnen

Der Vorstand der KBV hat eine Rückkehr zur Regelversorgung angemahnt. „Der Normalbetrieb muss zeitnah wieder hochgefahren werden“, sagte Vorstandschef Dr. Andreas Gassen heute in einer Online-Pressekonferenz. Es wäre fatal, wenn nicht SARS-CoV-2- bedingte Krankheiten aus Angst vor dem Cornavirus verschleppt und wichtige Therapien längere Zeit unterbrochen würden. 

Die Onkologen befürchteten jetzt schon eine erhöhte Sterblichkeit durch zu spät erkannte Krebsfälle, betonte Gassen. Aktuell sei die Sterblichkeit in Deutschland geringer als im Vorjahr. Doch das könne sich schnell ändern, wenn Krebsfrüherkennungsuntersuchungen länger verschoben oder ein entgleister Diabetes nicht behandelt werde. 

Für die Versorgung von Corona-Patienten aufgebaute Strukturen blieben wichtig, denn das Virus werde nicht so schnell verschwinden, unterstrich Gassen. Doch die Maßnahmen müssten mit „Augenmaß“ fortgeführt werden. Aktuell gebe es in Deutschland rund 40.000 behandlungsbedürfte Patienten mit COVID-19, aber eben auch sieben Millionen mit Diabetes oder 2,5 Millionen mit einer Herzinsuffizienz.

Wirtschaftliche Verwerfungen halten an  

Gassen geht davon aus, dass infolge des reduzierten Praxisbetriebes alle Vertragsärzte und -psychotherapeuten den „Schutzschirm“ bräuchten, mit dem Umsatzeinbußen im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung ausgeglichen werden sollen. Die Rückkehr in die Normalversorgung werde dauern. Folglich könnten die wirtschaftlichen Verwerfungen noch zwei oder drei Quartale anhalten, sagte er. Genau könne das derzeit aber keiner abschätzen. 

Vize-KBV-Chef Dr. Stephan Hofmeister wies auf den Bedarf an weiteren Hilfen hin. Es gebe ganz viele Sachverhalte, die dazu führen könnten, dass Praxen trotz des „Schutzschirmes“ in finanzielle Schwierigkeiten geraten könnten und damit beispielsweise die Voraussetzungen für Kurzarbeitergeld erfüllten. Denn das vom Bundestag beschlossene vertragsärztliche Hilfspaket umfasst nur Umsätze aus der Tätigkeit innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung. 

Kritik an Maskenpflicht 

Scharfe Kritik übten beide Vorstände an der Maskenpflicht, die in allen Bundesländern in öffentlichen Verkehrsmitteln und beim Einkaufen gilt. Das Problem sei, dass die getragenen Masken meist nicht nur keinen ausreichenden Schutz böten, sondern die Infektionsgefahr sogar erhöhten und zu einer trügerischen Sicherheit führten, sagte Hofmeister. 

Am ehesten geeignet wären einfache OP-Masken, allerdings nur, wenn sie nach jeder Benutzung entsorgt werden. „Jeder Benutzer bräuchte mehrere MNS pro Tag. Die gibt es in dieser Menge nach wie vor nicht,“ unterstricht Hofmeister. Solange es sich um Woll- und Seidenschals handele oder Masken zur mehrfachen Verwendung aus der Tasche geholt würden, mache auch eine Maskenpflicht in Praxen keinen Sinn.  

Gassen und Hofmeister erneuerten ihre Forderung, zunächst das medizinische Personal mit ausreichend Schutzmasken und -kitteln auszustatten. Es sei die oberste Aufgabe und Pflicht von Bund und Ländern, in der Pandemie Schutzmaterial bereitzustellen. 

Quelle: KBV