Hygienezuschlag: Abrechnungsmöglichkeit weiter verlängert

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Die Bundesärztekammer (BÄK), der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) und die Beihilfekostenträger ihre Abrechnungsempfehlung für die Erfüllung aufwändiger Hygienemaßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie nach Nr. 245 GOÄ analog im Rahmen einer Kompromisslösung zum 1,0fachen Satz in Höhe von 6,41 EUR verlängert haben. Ursprünglich sollte die Abrechnungsempfehlung, die initial bis zum 30. Juni 2020 befristet war, nach der Verlängerung zum 30. September 2020 auslaufen.

Aufgrund der Entwicklung des aktuellen Infektionsgeschehens und unter Beachtung vergleichbarer Regelungen, wie z. B. im Rahmen von Behandlungen im Durchgangsarzt-verfahren (Covid-19-Pauschale der Unfallversicherungsträger für Durchgangsärzte: 4 EUR pro Behandlungstag), wird die Regelung nach Nr. 245 GOÄ analog zum 1,0-fachen Satz in Höhe von 6,41 EUR je Sitzung mit unmittelbarem Arzt-Patienten-Kontakt bis zum Jahresende (31.12.2020) fortgeführt.

Darüber hinaus konnte die gemeinsame Abrechnungsempfehlung zu telemedizinischen Leistungen bei Erbringung im Rahmen der COVID-19-Pandemie („Psychotherapie per Videoübertragung“) bis zum 31.12.2020 verlängert werden.

Die geänderten Abrechnungsempfehlungen (Anlagen) werden auf der Homepage der Bundesärztekammer unter folgendem Link veröffentlicht:

» Infos bei der BÄK ansehen