Honorare 2024: Ein erster Aufschlag wurde vereinbart

Ein Taschenrechner auf einem Berg von Euro-Münzen und -Scheinen.

In seiner 663. Sitzung hat der Bewertungsausschuss (BA) die Veränderungsraten für 2024 beschlossen. Zuvor wurden in der 660. Sitzung auch Beschlüsse zur Vorbereitung der Verhandlungen um den nicht vorhersehbaren Anstieg des morbiditätsbedingten Behandlungsbedarfs (NVA) für das Jahr 2024 gefasst.

Wie in jedem Jahr hat der BA für jeden KV-Bezirk die morbiditätsbezogenen (diagnose-) und demografiebezogenen Veränderungsraten für das Jahr 2024 zunächst als Empfehlung beschlossen, die danach in die regionalen Honorarverhandlungen einfließen. Aus den regionalen Veränderungsraten ergibt sich im Bundesdurchschnitt eine Demografierate von 0,13 Prozent und eine diagnosebezogene Veränderungsrate von 0,29 Prozent.

Zusammen mit dem noch nicht feststehenden Anstieg (?) des Orientierungspunktwertes (OPW) sind dies die Parameter, die für die Anpassung der Honorare für die ambulante vertragsärztliche und psychotherapeutische Versorgung im kommenden Jahr zugrunde gelegt werden.

Der nicht vorhersehbare Anstieg (NVA) ist noch offen

Sollte über diese Werte hinaus es zu einem überproportionalen Anstieg von Akuterkrankungen kommen, muss nach der gesetzlichen Vorgabe eine Nachvergütung und bei Vorliegen eines Ausnahmeereignisses zeitnah eine zusätzliche Vergütung durch die Krankenkassen geleistet werden (gemäß § 87a Abs. 5 Satz 1 SGB V). Der BA hat dies für das Jahr 2024 deshalb Vorgaben gemacht und weitere Beschlüsse zu den technischen Einzelheiten beziehungsweise zur Empfehlung des Umfangs des NVA angekündigt.

Alle Beschlüsse stehen noch unter dem Vorbehalt der möglichen Beanstandung durch das Bundesgesundheitsministerium (BMG).

Ein nicht adäquater Anstieg des Orientierungspunktwerte (OPW) 2024 oder gar – wie von den Kassen gefordert – eine Nullrunde würde nach Sicht des Berufsverbands zu einer Katastrophe im ambulanten vertragsärztlichen Sektor führen. Anhebungen der Honorare nur auf der Grundlage der Morbiditäts- und der Demografieentwicklung wären nicht in der Lage, die absehbaren finanziellen Mehrbelastungen in den Praxen abzufedern.

Privatärztinnen und –ärzte müssen ihre Investitionskosten im Gegensatz zu Kliniken alleine stemmen

Vergleichszahlen belegen, dass der ambulante Bereich seit Jahren von den anderen Preisentwicklungen im Gesundheitswesen abgehängt ist. Die Basis für die ambulante Vergütung, der so genannte Orientierungspunktwert (OPW), sei in den letzten zehn Jahren um magere 14,9 Prozent gestiegen, das seien im Schnitt 1,35 Prozent pro Jahr und liege damit weit unter der Inflationsrate. Im selben Vergleichszeitraum seien die Ausgaben für die medizinische Versorgung in Krankenhäusern um 36,7 Prozent, die der gesamten GKV sogar um 52,4 Prozent in die Höhe geschossen.

„Insbesondere die Zuwächse in der Krankenhausversorgung bilden den kontinuierlich ansteigenden Behandlungsbedarf, den medizinischen Fortschritt und die demografische Entwicklung in diesem Zeitraum ab. Wird dabei die Tatsache berücksichtigt, dass die Investitionskosten für Krankenhäuser von den Ländern übernommen werden, die Praxisärzte ihre Investitionen aber alleine stemmen müssen, wird diese Fehlentwicklung erst richtig deutlich“, unterstrich der Bundesvorsitzende des Virchowbundes, Dr. Dirk Heinrich.

Die ambulante Versorgung in Deutschland, rund 550.000.000 Behandlungsfälle im Jahr, wird derzeit von 55.000 Hausärzten und 90.000 Fachärzten flächendeckend in rund 100.000 Praxen organisiert. Doch der wirtschaftliche Druck steigt von Jahr zu Jahr. „Die Stichworte hierfür sind die über 30 Jahre andauernde Budgetierung sowie schlechte Auszahlungsquoten und Regresse. Hinzu kommen aktuell die Inflation, steigende Energiepreise und ein sich verschärfender Fachkräftemangel, vor allem durch Abwerbung von Personal durch finanziell besser ausgestattete Krankenhäuser und Krankenkassen.

Die Folgen sind vermehrt vorzeitige Praxisabgaben oder der Verkauf von Praxissitzen mit anschließender Festanstellung, mittlerweile vorwiegend aus wirtschaftlichen Gründen.

„Die Preisentwicklung der letzten zehn Jahre für die medizinische Versorgung zwischen Krankenhaus und Praxis klafft weit auseinander. Unter Berücksichtigung des Erlösanteils durch GKV-Einnahmen von 70 Prozent in den Praxen liegt der aktuelle Rückstand nach Dr. Heinrich bei 15,4 Prozent“.

Bei den anstehenden Preisverhandlungen mit den Krankenkassen fordere der Virchowbund daher eine Anhebung des Orientierungspunktwertes basiswirksam um mindesten 15 Prozent. „In der Folge muss dann aber die Systematik der Preisfindung zum Orientierungspunktwert zwischen Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) und GKV-Spitzenverband neu und bedarfsgerecht gestaltet werden. Gegebenenfalls muss hierzu das Gesetz entsprechend geändert werden“, so der Bundesvorsitzende.

Quellen: Ärztenachrichtendienst (änd), Virchowbund