Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz (GDAG)

Schreibtisch in einer Arztpraxis auf dem ein Bildschirm mit Praxissoftware steht. Im Vordergrung liegt eine Tastatur mit Maus.

Der Berufsverband begrüßt die in diesem Zusammenhang stehende geplante Regelung, dass die neu zu schaffende Digitalagentur mehr Durchgriffsrechte bekommen soll. Ärztinnen und Ärzte sollen einen Rechtsanspruch auf Unterstützung bei einem Wechsel der PVS sowie Sanktionierungsmöglichkeiten bekommen.

Der Berufsverband der Deutschen Urologie lehnt die im Gesetz geplante Sanktionierung von Ärztinnen und Ärzten im Zusammenhang mit der Digitalisierung strikt ab. Praxen sind bei der ordnungsgemäßen Erfüllung ihrer gesetzlichen Pflichten auf industrielle Partner angewiesen, die die benötigten Komponenten, Dienste und Systeme entwickeln, bereitstellen und warten. Ärztinnen und Ärzte haben auf hieraus resultierende Probleme keinen oder kaum Einfluss. Entsprechende Sanktionen und Bußgeldvorschriften entbehren damit jeglicher Grundlage und bringen zudem ein offenkundiges Misstrauen zum Ausdruck, das in keiner Weise Berechtigung findet. Der BvDU fordert die Streichung im Gesetzesentwurf. Im Gegensatz ist gemäß BvDU der Ansatz im Gesetz richtig, auf eine bessere Praxistauglichkeit im Versorgungsalltag zu setzen. Somit sind laut BvDU Sanktionen mit dem im Gesetz geplanten nutzerzentrierten Ansatz grundsätzlich nicht vereinbar.