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Gesetzliche Unfallversicherung: Gebührenordnung umfassend überarbeitet

Die Gebührenordnung für Ärzte in der gesetzlichen Unfallversicherung (UV-GOÄ) wurde in Teilen komplett überarbeitet. Die Neuerungen betreffen vornehmlich die Grundleistungen. Die Änderungen wurden durch die Ständige Gebührenkommission nach Paragraf 52 des Vertrages Ärzte/Unfallversicherungsträger beschlossen. Sie treten zum 1. Juli 2026 in Kraft.

Das sind die wesentlichen Neuerungen ab 1. Juli 2026

Grundleistungen: Die Grundleistungen im Abschnitt B der UV-GOÄ wurden neu strukturiert. Beratungs- und Untersuchungsleistungen nach den Nrn. 1 und 2 (alte Nr. 6) können neben Sonderleistungen wie Wundbehandlungen, Röntgen, Sonographie und Operationen angesetzt werden; der bisherige Abrechnungsausschluss wird aufgehoben. Einige Leistungen sind zudem neu, so zwei Zuschläge, die Ärzte bei erschwerter Kommunikation oder bei Abbruch einer Heilbehandlung abrechnen können.

Arthroskopische Leistungen: Im Abschnitt L wird ein neuer Unterabschnitt XVII. für Arthroskopien eingeführt. Dieser bildet den aktuellen Stand arthroskopischer Leistungen ab und basiert auf einer neuen Systematik von Pauschalen und Zuschlägen.

Folgeanpassungen: Im Zuge der Überarbeitung der Abschnitte B und L ergeben sich weitere Anpassungen innerhalb der UV-GOÄ für fachspezifische Leistungen.

Erhöhung der Gebühren um fünf Prozent: Die Gebühren des Leistungs- und Gebührenverzeichnisses steigen um fünf Prozent. Ausgenommen sind die Grundleistungen im Abschnitt B und Arthroskopien (Nrn. 3400 bis 3444), da diese Leistungen im Zuge der jetzt erfolgten Neustrukturierung neu kalkuliert wurden.

Neue UV-GOÄ für Leistungen ab 1. Juli

Ärztinnen und Ärzte rechnen alle Leistungen, die sie ab dem 1. Juli 2026 durchführen, nach der ab dann geltenden UV-GOÄ ab. Für die Abrechnung der neuen Gebühren und Leistungen ist der Tag der Leistungserbringung relevant. Für bereits laufende Behandlungsfälle beginnt mit dem 1. Juli formal ein neuer Behandlungsfall.

Anpassung der PVS

Infolge der Überarbeitung der Gebührenordnung ändern sich zum 1. Juli viele Gebührennummern. Die KBV hat die Hersteller der Praxisverwaltungssysteme bereits informiert und aufgefordert, die Änderungen in ihrer Abrechnungssoftware bis 1. Juli umzusetzen.

Weitere Informationen

Sie finden die neue Gebührenordnung im Detail auf der Seite der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) unter: https://www.kbv.de/infothek/rechtsquellen/unfallversicherungstraeger-und-weitere-kostentraeger?utm_source=chatgpt.com