Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat heute – wie am Montag angekündigt – eine inhaltlich angepasste Regelung zur telefonischen Feststellung einer Arbeitsunfähigkeit durch Vertragsärztinnen und Vertragsärzte beschlossen.
Ärzte können Patienten mit einer leichten Erkrankung der oberen Atemwege vorerst weiterhin per Telefon krankschreiben. Das Ausstellen einer AU nach telefonischer Anamnese ist danach für bis zu sieben Tage möglich, bei Bedarf kann diese um weitere sieben Tage verlängert werden.
Die Ausnahmeregelung gilt vorerst bis 4. Mai. Über eine erneute Verlängerung soll rechtzeitig vor Auslaufen der Regelung entschieden werden.
Quelle: KBV