Die EU-Chemikalienagentur hatte erwägt, den zentralen Bestandteil von Desinfektionsmitteln als krebserregend einzustufen. Nun gab es Entwarnung. Der Ausschuss für Biozidprodukte (BPC) der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) kam zu dem Schluss, dass Ethanol für die Verwendung in Hand- und allgemeinen Desinfektionsmitteln zugelassen werden kann. Der BPC verabschiedete unter anderem eine Stellungnahme zur Zulassung von Ethanol als Wirkstoff in Produkten für die menschliche Hygiene, wie Handdesinfektionsmitteln. Dabei kam der Ausschuss zu dem Schluss, dass für alle Verwendungszwecke in diesen Produktarten die sichere Verwendung nachgewiesen wurde. Eine neue Gefahreneinstufung wurde nicht vorgeschlagen.
Eine eindeutige Bewertung der Gefährdung sei nicht möglich gewesen, teilte der BPC mit. Dies habe unter anderem daran gelegen, dass keine Daten zur „dermalen Exposition“ vorgelegen hätten. „Die meisten Nachweise für die karzinogenen und reproduktionstoxischen Eigenschaften von Ethanol stammen aus dem freiwilligen oralen Konsum alkoholischer Getränke, was der Ausschuss im Zusammenhang mit diesen bioziden Verwendungen nicht als geeignete Grundlage für Entscheidungen ansah.“
Die Stellungnahme wird nun an die Europäische Kommission weitergeleitet, die darauf aufbauend einen Entwurf für eine Verordnung vorschlagen wird. Dieser Entwurf wird den EU-Mitgliedstaaten zur Abstimmung im Ständigen Ausschuss für Biozidprodukte vorgelegt.
Quelle: Ärztenachrichtendienst (änd)
