Die Finanzierungsverhandlungen für das Jahr 2026 sind mit einer Einigung im Bewertungsausschuss (BA) zu Ende gegangen. Danach steigt der Orientierungswertes zum 1. Januar um 2,8 Prozent. Er beträgt dann 12,7404 Cent.
Jedes Jahr verhandeln KBV und GKV über die Vergütung der vertragsärztlichen Leistungen. Kernpunkt ist der sogenannte Orientierungspunktwert – er bestimmt, wie viel die Ärztinnen und Ärzte für ihre Leistungen pro abgerechneten Punkt erhalten. Steigen die Praxiskosten, muss auch dieser Wert angepasst werden. Kommt es zu keiner Einigung, entscheidet eine Schiedsstelle.
Die beschlossene Erhöhung des Orientierungswertes um 2,8 Prozent ist aus Sicht des Berufsverbands der Deutschen Urologie unzureichend und fernab der wirtschaftlichen Realität der Praxen. Er liegt weit unter dem, was notwendig wäre, um die Kosten für Personal, Miete, Energie und medizinisches Material zumindest zu kompensieren. Berechnungen des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi) zufolge stiegen beispielsweise die Betriebskosten in Arztpraxen zwischen 2019 und 2022 um über 17 %.
Jedes Jahr aufs Neue kämpft die Vertragsärzteschaft um eine der wirtschaftlichen Realität angemessene Anpassung, erneut deckt die Erhöhung nicht einmal den inflationsbedingten Mehraufwand. Die eigene Niederlassung wird für junge Ärztinnen und Ärzte, wie für Kolleginnen und Kollegen kurz vor dem Ruhestand unattraktiv. Die Folge werden eine Zunahme an Praxisschließungen und weniger Verfügbarkeiten von Fachärztinnen und Fachärzten sein. Das bedeutet für die Versorgung: weniger Facharzttermine und noch längere Wartezeiten für Patientinnen und Patienten. Mit Blick auf die künftige Gesundheitsversorgung ist dies aus Sicht des BvDU verheerend.
Quellen: Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte (SpiFa) e.V.