Zum 1. Oktober wird die elektronische Patientenakte (ePA) verpflichtend. Welche Fallstricke es gibt und wie Sie sie umgehen können, hat Mark Langguth, freiberuflicher Berater in Berlin, zusammengefasst.
„Fehlhandlungen“ stellen Gesetzes-/Vertragsverstöße dar und könnten bei Haftungsklagen zum Problem werden:
Fallstricke | Wie Sie sie umgehen |
Fremdbefunde/-informationen könnten für aktuelle Behandlung relevant sein? | Einsicht in ePA nehmen! |
Keine eGK (oder kein erfolgreiches VSDM), keine Befugnis. Keine Befugnis, kein ePA-Zugriff. | Pflichtuploads später nachholen! Praxisabläufe darauf einrichten. |
Patient hat widersprochen? Patient hat Uploadwunsch geäußert? | Dokumentation nicht vergessen! |
Pflichtdokument aus medizinischen Gründen nicht hochgeladen? | Begründung dokumentieren! |
„potenziell diskriminierend oder stigmatisierend“ nicht abschließend definiert | Einordnung in Praxis klar regeln. Aufmerksam für diesbezügliche Veröffentlichungen bleiben! |
Genom-Ergebnisse nur mit schriftlicher Einwilligung hochladen und keine Delegation | Genom-Dokumente erkennen! An Unterschrift des Patienten denken! Praxisabläufe: Upload nur durch Arzt! |
Weitere Infos zu „Stigmatisierenden Daten“ sowie weiteren Einblick in ePA-Pflichten und –Optionen finden Sie hier im Überblick zusammengestellt für das 10. Urologische Frühjahrsforum des Berufsverbands, bei dem Herr Langguth als Referent mitwirkte.
Quelle: Mark Langguth, Berlin, Freiberuflicher Berater