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ePA: Fallstricke und wie Sie sie umgehen

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Zum 1. Oktober wird die elektronische Patientenakte (ePA) verpflichtend. Welche Fallstricke es gibt und wie Sie sie umgehen können, hat Mark Langguth, freiberuflicher Berater in Berlin, zusammengefasst.

„Fehlhandlungen“ stellen Gesetzes-/Vertragsverstöße dar und könnten bei Haftungsklagen zum Problem werden:

FallstrickeWie Sie sie umgehen
Fremdbefunde/-informationen könnten für aktuelle Behandlung relevant sein?Einsicht in ePA nehmen!
Keine eGK (oder kein erfolgreiches VSDM), keine Befugnis.
Keine Befugnis, kein ePA-Zugriff.
Pflichtuploads später nachholen!
Praxisabläufe darauf einrichten.
Patient hat widersprochen?
Patient hat Uploadwunsch geäußert?
Dokumentation nicht vergessen!
Pflichtdokument aus medizinischen Gründen nicht hochgeladen?Begründung dokumentieren!
„potenziell diskriminierend oder stigmatisierend“ nicht abschließend definiertEinordnung in Praxis klar regeln.
Aufmerksam für diesbezügliche Veröffentlichungen bleiben!
Genom-Ergebnisse nur mit schriftlicher Einwilligung hochladen und keine DelegationGenom-Dokumente erkennen!
An Unterschrift des Patienten denken!
Praxisabläufe: Upload nur durch Arzt!

Weitere Infos zu „Stigmatisierenden Daten“ sowie weiteren Einblick in ePA-Pflichten und –Optionen finden Sie hier im Überblick zusammengestellt für das 10. Urologische Frühjahrsforum des Berufsverbands, bei dem Herr Langguth als Referent mitwirkte.

Quelle: Mark Langguth, Berlin, Freiberuflicher Berater