Ob Corona-Tracing-App oder Patientendaten-Schutz-Gesetz – ganz Deutschland diskutiert über eine Verbesserung der Versorgung sowie mehr Effizienz im Gesundheitswesen durch Digitalisierung. Ziel ist es, einerseits digitale Lösungen wie elektronische Patientenakte oder E-Rezept voranzutreiben und andererseits den bestmöglichen Schutz sensibler Gesundheitsdaten zu gewährleisten. Vielfach werden dafür allerdings erneut die Ärzte in die Pflicht genommen.
Urologe ist nicht Digitalisierungsassistent des Patienten
Die digitale Vernetzung der Versorgung liegt auch im Interesse der Urologen und ist sowohl für die Netzarbeit als auch für die Umsetzung der sektorenverbindenden Versorgung ein unverzichtbares Instrument. Allerdings wird sie momentan vom Bundesgesundheitsministerium um jeden Preis vorangetrieben. Wenn die Facharztpraxis ab 1. September 2021 zum Experimentierfeld für Apps & Co. wird, ist z.B. die Frage der digitalen Schulung der Patienten ungelöst. Der Urologe ist nicht der Digitalisierungsassistent des Patienten. Wenn die gesetzlichen Krankenkassen Digitalisierung wollen, müssen sie ihre Patienten auch darauf vorbereiten.
Ärzte können nicht permanent für Mängel und Investitionen in die Digitalisierung verantwortlich sein
Hinzu kommt der nicht enden wollende Ärger über die technisch überholten TI-Konnektoren für deren Kosten und Sicherheitsdefizite die Praxen haften. Es kann nicht sein, dass wir Ärztinnen und Ärzte permanent für Mängel und Investitionen in die Digitalisierung verantwortlich sind. Die Forderung der KV Baden-Württemberg nach dem Rücktritt des KBV-Vorstands aufgrund des Telematik-Störfalls war ein deutliches Zeichen. Fakt ist, dass die technischen Voraussetzungen für den geplanten Start im nächsten Jahr nicht in allen Praxen rechtzeitig geschaffen werden können. Außer des Konnektors benötigen Ärzte zudem für die sichere Übermittlung einen Dienst für Kommunikation im Medizinwesen (KIM) sowie spätestens ab Januar 2022 für die Signatur einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA).
Wir fordern den Gesetzgeber dazu auf, endlich praktikable Vorschläge zu einer effektiven Digitalisierung zu unterbreiten – ohne den direkten massiven Eingriff in die Praxisorganisation.
Einladung zur BvDU-Mitgliederversammlung am 31. Oktober 2020 in Berlin
Last but not least möchte ich Sie herzlich zu unserer Mitgliederversammlung am 31. Oktober 2020 einladen. Wie Sie wissen halten wir diese eigentlich traditionell im Rahmen des Kongresses der Deutschen Gesellschaft für Urologie e.V. ab. Da der Kongress Corona bedingt in diesem Jahr nur online stattfindet, waren wir dazu gezwungen, uns einen alternativen Veranstaltungsort zu suchen: Die Wahl im Präsidium fiel auf den Vereinssitz des BvDU in Berlin. Auf der Agenda der diesjährigen Mitgliederversammlung stehen die Wahlen des 1. Vizepräsidenten und des Schatzmeisters. Außerdem werde ich ein Resümee meiner bisherigen Präsidentschaft ziehen und darüber sprechen, welche Weichen wir für unsere Verbandsarbeit – Stichwort „BvDU 2030“ – für die kommenden Jahre stellen müssen.
Ich freue mich auf ein Wiedersehen in Berlin!
Mit herzlichen Grüßen
Ihr Dr. Axel Schroeder
Präsident Berufsverband der Deutschen Urologie e. V.
Lesen Sie hier die aktuelle Ausgabe von ▶ Der Urologe 09/2020
Als BvDU-Mitglied haben Sie nach einmaliger Registrierung Zugriff auf die Inhalte aus Der Urologe inkl. Archiv und E-Paper.