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Das Zi bittet um Mitwirkung an aktueller Erhebung des Zi-Praxis-Panels bis 31. Mai

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Im Rahmen des Zi-Praxis-Panels erhebt das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (Zi) jährlich Daten zur wirtschaftlichen Entwicklung in den Praxen der vertragsärztlichen und -psychotherapeutischen Versorgung.

Ziel des Zi-Praxis-Panels ist es, mit repräsentativen Daten die Verhandlungsposition der Ärzteseite untermauern zu können und mit wissenschaftlicher Forschung Transparenz zur wirtschaftlichen Lage und zu allgemeinen Rahmenbedingungen herzustellen.

Die Ergebnisse aus dem Zi-Praxis-Panel werden durch die zur jeweiligen Erhebungswelle erscheinenden Jahresberichte sowie durch Fachinformationen und Online-Informationsangebote der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt.

Das Zi stellt die Ergebnisse auch für die jeweiligen KV-Regionen den Kassenärztlichen Vereinigungen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zur Verfügung, die diese in ihre jeweiligen Verhandlungen mit den Kassenkassen einbringen oder bspw. auch im Rahmen der KV-Praxisberatung verwenden. Auch die Berufsverbände erhalten Auswertungen zur jeweiligen Fachgruppe. Auch die Berufsverbände erhalten Auswertungen zur jeweiligen Fachgruppe.

Schwerpunkt der diesjährigen Erhebung sind die Wirtschaftliche Seite der Praxistätigkeit und die Krisenresilienz der vertragsärztlichen und -psychotherapeutischen Versorgung in Deutschland

Mit Hilfe wechselnder Schwerpunktthemen werden in jeder Erhebung zudem weitergehende Themen und relevante Fragestellungen rund um die vertragsärztliche und -psychotherapeutische Versorgung näher beleuchtet.

Die Befragung erfolgt per Online-Fragebogen, welcher neben verschiedenen Merkmalen der Praxis sowie Angaben zu den Inhaberinnen und Inhabern sowie Angestellten in der Praxis auch die Finanzdaten der Praxen beleuchtet. Da das Zi-Praxis-Panel im Kern die wirtschaftliche Seite der Praxistätigkeit beschreiben soll, ist dieser Teil von großer Bedeutung.

Im Schwerpunkt wird in dieser Erhebung zudem die Krisenresilienz der vertragsärztlichen und -psychotherapeutischen Versorgung in Deutschland betrachtet. Vor dem Hintergrund multipler Krisen und der aktuellen politischen und gesellschaftlichen Debatte zur Krisenresilienz in Deutschland soll ein Überblick geschaffen werden, wie Praxen auf mögliche Krisensituationen wie bspw. flächendeckende Ausfälle der Strom- und Energieversorgung oder der IT- und Telekommunikations-Infrastruktur vorbereitet sind, aber auch welche Lücken und (Informations-)Defizite es gibt. Zudem sollen Bedarfe bspw. für Informations- und Unterstützungsangebote identifiziert und Handlungsempfehlungen u. a. für die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Kassenärztliche Bundesvereinigung abgeleitet werden mit dem Ziel, den ambulanten Sektor besser auf zukünftige mögliche Krisensituationen vorbereiten zu können.

Neue Erhebungswelle bis 31. Mai 2026 mit grundlegenden Änderungen, um Aufwand für Praxen bei Teilnehme zu reduzieren

Zur nunmehr 16. Erhebungswelle hat das Zi das Zi-Praxis-Panel einer grundlegenden Überarbeitung unterzogen und weitreichende Änderungen umgesetzt, um die Teilnahme für die Niedergelassenen zu erleichtern und den Teilnahmeaufwand erheblich zu reduzieren:

  • Die Abfrage der Merkmale der Praxis und zu den in der Praxis tätigen Personen wurde auf die wichtigsten Kernmerkmale reduziert und vereinfacht.
  • Die bislang zur Erhebung der Finanzdaten vorgesehene Einbindung der Steuerberaterinnen bzw. Steuerberater entfällt. Stattdessen erfolgt die Erhebung der Finanzdaten nunmehr auf Grundlage des in jeder Praxis vorliegenden Jahresabschlusses und der dazugehörigen „Anlage EÜR“ (Einnahmen-Überschuss-Rechnung). Diese liegt auch vor, wenn die Niedergelassenen den Jahresabschluss ohne Einbindung einer Steuerberaterin oder eines Steuerberaters bspw. unter Verwendung von Buchhaltungs- oder Steuer-Software selbst erstellen. Damit können die Niedergelassenen die Finanzdaten nunmehr selbst im Fragebogen angeben und auf die Einbindung der Steuerberaterin bzw. des Steuerberaters und die damit verbundenen Honorare verzichten.
  • Anstatt der bislang vorgesehenen Datenerhebung für vier Jahre werden nur noch zwei Jahre erfragt, in der aktuellen Erhebung die Jahre 2023 und 2024.
  • Diejenigen Praxen, deren Angaben für das Jahr 2023 bereits in der vorhergehenden Erhebung übermittelt wurden, müssen nur noch die Angaben für das Jahr 2024 ergänzen.

Zum Start der diesjährigen Erhebung werden etwa 70.000 Praxen per E-Mail oder postalisch angeschrieben und um Teilnahme gebeten.

Die Teilnehmenden erhalten eine Aufwandspauschale. Diese beträgt 180 Euro je Einzelpraxis, 240 Euro je Berufsausübungsgemeinschaft mit bis zu drei Inhabern und 280 Euro je Berufsausübungsgemeinschaft mit mehr als drei Inhabern (jeweils einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer). Um die Aufwandspauschale auszahlen zu können, sind die Personendaten der Teilnehmer erforderlich. Im Zi wird ein höchstmögliches Maß an Datenschutz garantiert. So werden diese personenbezogenen Angaben ausschließlich in einer ausgelagerten Zi-Treuhandstelle verarbeitet. Das Zi erfährt nicht, wer am Zi-Praxis-Panel in Person teilnimmt.

Zusätzlich profitieren Teilnehmende von einem individuellen Praxisbericht, der nach Auswertung aller Daten über das Online-Portal des Zi-Praxis-Panels zur Verfügung gestellt wird.

Die Zi-Treuhandstelle dient als Ansprechpartnerin und Support für Vertragsärztinnen und -ärzte bzw. Vertragspsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten bei Fragen zum Zi-Praxis-Panel sowie zur Teilnahme an der Erhebung. Telefonisch ist die Zi-Treuhandstelle von Montag bis Donnerstag, jeweils von 8:00 bis 16:00 Uhr, sowie freitags von 8:00 bis 14:00 Uhr erreichbar unter 0800 4005 2444.

Gern steht die Zi-Treuhandstelle auch per E-Mail an kontakt@zi-ths.de für Rückfragen zur Verfügung.

Die Erhebungswelle endet am 31. Mai 2025.

Weiterführende Informationen zum Zi-Praxis-Panel sowie den Zugang zur Befragung finden Sie unter www.zi-pp.de.