Berufsverband der Deutschen Urologie stimmt dem aktuellen Entwurf einer GOÄneu vor einer Klärung relevanter Sachverhalte nicht zu
Eine Reform der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) wird seit nunmehr Jahrzehnten von der deutschen Ärzteschaft gefordert. Das Regelwerk für die „GOÄneu“ wurde zwischen der Ärzteschaft, der Privaten Krankenversicherung und der Beihilfe abgestimmt und entstand in kleinteiliger Arbeit zusammen mit Fachgesellschaften und Berufsverbänden. Die GÖA neu wurde dem Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach anlässlich des 126. Deutschen Ärztetages in Bremen im Jahr 2022 durch den Präsidenten der Bundesärztekammer (BÄK), Klaus Reinhardt, überreicht.
Im Nachgang des Vorliegens des grundsätzlichen Regelwerks für die neue GOÄ wurde die Vergütung der Leistungen zwischen BÄK und PKV/Beihilfe verhandelt und das Ergebnis im September durch die BÄK den beteiligten Verbänden mit der Aufforderung zur Stellungnahme weitergeleitet.
Für die Fachgruppe der Urologie arbeiteten der Berufsverband und die Fachgesellschaft eng und konstruktiv bei der Unterstützung und Zuarbeit für die BÄK in Bezug auf die Inhalte im Novellierungsprozess einer GOÄ zusammen.
Sowohl die Nachvollziehbarkeit der entscheidungsrelevanten Hintergründe, als auch die durch die Bundesärztekammer anberaumte Auferlegung zur Vertraulichkeit der Legende wie die kurze Frist für die Prüfung vor ursprünglich geplanter Vorstellung der GOÄneu am 9. Oktober 2024 durch die BÄK führte seitens der Ärzteschaft und einzelner Verbände zu einem Proteststurm und teilweise zur Ablehnung des Entwurfes der GOÄneu. Darüber hinaus sind deutliche Unterschiede zwischen dem ursprünglichen Regelwerk und der nun durch die BÄK den Verbänden zur Prüfung vorgelegten Version feststellbar, was die Entrüstung weiter befeuerte. Dieser Aufruhr wurde in der urologischen Ärzteschaft besonders deutlich während des letzte Woche stattfindenden DGU-Kongresses. „Ambulant tätige Kolleginnen und Kollegen haben Existenzängste, die ihren Ursprung in der Sorge um die eigene wirtschaftliche Zukunft in der ambulanten Versorgung findet“, so BvDU-Präsident Dr. Axel Belusa.
Deutliche Vorbehalte in urologischer Fachärzteschaft in Bezug auf die Plausibilität der Leistungsbewertung
Der Berufsverband der Deutschen Urologie (BvDU) e.V. teilte der Bundesärztekammer mit heutigem Schreiben mit, dass innerhalb der durch den Berufsverband repräsentierten urologischen Fachärzteschaft insbesondere deutliche Vorbehalte bezüglich der Plausibilität der Leistungsbewertung bestehen. Diese begründen sich hauptsächlich auf eine mangelnde Nachvollziehbarkeit der entscheidungsrelevanten Hintergründe.
„Um diesen Befürchtungen entgegenzuwirken, benötigt die urologische Ärzteschaft eine solide Kalkulationsgrundlage in Form einer zukunftweisenden neuen GOÄ“, so der BvDU-Vorstand. Für die Prüfung des vorgelegten Entwurfs einschließlich der Bewertungen ist aus Sicht der beiden urologischen Verbände, u.a. für die Erarbeitung von betriebswirtschaftlichen Beispielrechnungen, ein größerer Zeitaufwand notwendig, als ursprünglich von der BÄK eingeräumt. Zudem fordert der BvDU von der BÄK zusätzliche Erläuterungen und Begründungen zu den entstandenen Bewertungsveränderungen.
Unter den derzeitigen Bedingungen und vor einer Klärung der oben genannten Sachverhalte stimmt der BvDU dem BÄK-Entwurf einer GOÄneu demzufolge aktuell nicht zu.
Der Berufsverband begrüßt vor dem Hintergrund seiner als notwendig erachteten Forderungen die in der Pressemittelung der BÄK vom 25. September gemachten Ankündigungen, dass sich die BÄK gemeinsam mit den Verbänden nun mehr und ausreichend Zeit nehmen will, um die aufgekommenen Fragen zu erörtern sowie ggf. Missverständnisse auszuräumen und damit alle von der BÄK ursprünglich avisierten zeitlichen Fristen ausgesetzt seien.
Der BvDU bewertet das kommunikative Vorgehen der BÄK anlässlich der Vorstellung des Entwurfs einer GOÄneu kritisch. Der Unmut und die Unruhe unter den Kolleginnen und Kollegen aller Fachgebiete bis in die Gremien der Landesärztekammern hinein, die aktuell auch medial intensiv vorgetragen wird, ist zum Großteil durch das kommunikative Verhalten der BÄK entstanden. Die plötzliche Dynamik im Vorgehen und der zeitliche Druck auf die Verbände, eine grundsätzliche Einschätzung abzugeben, wird aus Sicht des Berufsverbands der Bedeutung der dringend notwendigen GOÄ-Novellierung, auch vor dem Hintergrund des bereits seit Jahren laufenden Prozesses, in keinerlei Weise gerecht.
Im gemeinsamen Ziel einer neuen GOÄ ruft der BvDU alle Verbände zu Einigkeit und einem geschlossenen Vorgehen auf, um ein Scheitern der seit Jahrzehnten verschleppten Anpassung der ärztlichen Gebührenordnung – und damit einer leistungsgerechten Honorierung – zu verhindern.
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