Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 16. Oktober die Beratungen zu einem risikoadaptierten Screening zur Früherkennung des Prostatakarzinoms mittels Bestimmung des Prostata-spezifischen Antigens (PSA) und Magnetresonanztomographie (MRT) der Prostata eingeleitet. Sachverständige aus der medizinischen Wissenschaft und Praxis konnten bis Ende November ihre Einschätzungen zu dieser Krebsfrüherkennungsuntersuchung abgeben.
Nachdem der G-BA 2020 die Einführung einer alleinigen Bestimmung des PSA-Wertes zur Früherkennung des Prostatakarzinoms als Leistung der gesetzlichen Krankenkassen abgelehnt hatte, gelang es Patientenorganisationen, wie dem Bundesverband Prostatakrebs Selbsthilfe e. V. (BPS), im Schulterschluss mit Weiteren, wie dem Berufsverband der Deutschen Urologie, dass der G-BA Beratungen für ein risikoadaptiertes Screening nun eingeleitet hat.
Neubewertung auf Grundlage der Empfehlungen der aktuellen S3-Leitlinie zum Prostatakarzinom
Nach Angaben des Zentrums für Krebsregisterdaten lag die Zahl der Neuerkrankungen an Prostatakrebs im Jahr 2022 bei rund 74.895 Fällen. Somit ist das Prostatakarzinom mit 25,1 Prozent die häufigste Krebsart bei Männern. Vor dem 50. Lebensjahr tritt Prostatakrebs nur selten auf, anschließend steigt das Risiko mit zunehmendem Alter, das mittlere Erkrankungsalter liegt aktuell bei rund 71 Jahren. Zwar konnte im Rahmen der Bewertung ein prostatakarzinomspezifischer Mortalitätsvorteil der Screeningstrategie unter Einsatz der PSA-Bestimmung festgestellt werden. Aufgrund der mit dem PSA-Screening verbundenen Schäden durch Überdiagnosen und falsch-positive Befunde entschied der G-BA sich in der Gesamtschau 2020 jedoch gegen die Einführung des Screenings. In dem aktuellen Beratungsverfahren beinhaltet die Früherkennungsuntersuchung dagegen ein risikoadaptiertes Screening-Angebot mittels PSA-Screening für Männer zwischen 50 und 70 Jahren, bei dem abhängig vom Initialwert des PSA und dem Alter sowie durch den Einsatz der MRT-Diagnostik vor einer etwaigen Biopsie eine Risikostratifizierung vorgenommen wird. Dadurch soll ein möglicher Schaden durch Überdiagnosen, unnötige Biopsien oder falsch-positive Screening-Befunde reduziert werden.
Dieses Vorgehen wird abgeleitet aus den aktuell vorliegenden Studiendaten für eine Prostatakarzinom-Früherkennung und entspricht im Grundsatz den Empfehlungen der aktuellen S3-Leitlinie zum Prostatakarzinom.
Gemeinsamer Antrag des Unparteiischen Vorsitzenden des G-BA und der Patientenvertretung
Die Einleitung des Bewertungsverfahrens gemäß Paragraf 135 Absatz 1 in Verbindung mit Paragraf 25 SGB V geht auf einen gemeinsamen Antrag des Unparteiischen Vorsitzenden des G-BA und der Patientenvertretung im Juli dieses Jahres zurück. In diesem Verfahren entscheidet der G-BA, ob die Früherkennungs-Methode einen Nutzen aufweist und in der vertragsärztlichen Versorgung zulasten der gesetzlichen Krankenkassen erbracht werden darf. Zur Entscheidungsfindung beauftragt der G-BA das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) mit einer Bewertung der Studienlage zum aktuellen medizinischen Wissensstand. Mit der Bekanntmachung im Bundesanzeiger soll unter anderem Sachverständigen der medizinischen Wissenschaft und Praxis Gelegenheit gegeben werden, durch Beantwortung eines Fragebogens eine erste Einschätzung zum angekündigten Beratungsgegenstand abzugeben und damit wertvolle Hinweise und Ergänzungen in das Verfahren einzubringen.
