Der Berufsverband der Deutschen Urologie e.V. (BvDU) begrüßt die Entscheidung der Bundesagentur für Arbeit, dass nun Vertragsarztpraxen einzeln geprüft werden, ob ihnen Kurzarbeitergeld bewilligt werden kann. BvDU-Präsident Dr. Axel Schroeder forderte in der letzten Woche neben den angekündigten vertragsärztlichen Ausgleichszahlungen dringend ein Schutzschild für den PKV-Bereich. Kurzarbeitergeld müsse je nach Praxisbesonderheiten und Honorarzusammensetzungen bewilligt werden, da ansonsten betriebsbedingte Kündigungen unvermeidlich seien. Die neue Weisung der Bundesagentur für Arbeit stellt nun klar, dass beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer grundsätzlich Kurzarbeitergeld erhalten können.
Urologische Praxen in Deutschland erzielen in den meisten Fällen circa zwei Drittel aller Einnahmen durch GKV-Patienten, ein Drittel durch PKV-Versicherte. Teilweise liegt das Verhältnis sogar bei 50/50. Somit bilden die in der Behandlung von Beihilfeberechtigten und Selbstzahlern erzielten Honorare einen wesentlichen, die Funktionsfähigkeit der Praxen stützenden Bereich. Gravierende Honorarminderungen entstehen derzeit, weil unter COVID-19-Bedingungen nicht nur weniger Patienten behandelt werden, sondern auch viele Leistungen nicht erbracht werden können. Das betrifft zudem die extrabudgetären Kassenleistungen, wie die Vorsorge- und Nachsorgeuntersuchungen, Heimbesuche, belegärztliche und ambulante Operationen.