Der BvDU hat für seine Mitglieder besondere bundes- oder landesweite Selektivverträge nach § 140a SGB V mit verschiedenen gesetzlichen Krankenkassen erwirkt, um die urologische Versorgung, Vorsorge und Früherkennung für Patientinnen und Patienten zu verbessern und die Leistungen direkt mit den Krankenkassen abrechnen zu können.
Selektivverträge werden direkt zwischen einzelnen Leistungserbringern (Haus- oder Fachärzte, Krankenhäuser, Medizinische Versorgungszentren) und den Krankenkassen geschlossen. Der BvDU bietet die Möglichkeit, die Vertragsbedingungen individuell mit den Krankenkassen auszuhandeln, um flexibel auf die Erfordernisse einzugehen, die bei besonderen Versorgungsformen oder auch bei der Behandlung bestimmter Krankheiten bestehen.
Aktuell bestehen folgende BvDU-Verträge mit Krankenkassen:
- Vertrag zur besonderen Versorgung von Versicherten der Mobil Krankenkasse nach § 140a SGB V „zur urologischen Vorsorge/Früherkennung“ (bundesweit)
- Vertrag zur besonderen Versorgung nach § 140 a SGB V in der Onkologie mit der Techniker Krankenkasse (TK) (bundesweit)
- Vertrag zur besonderen Versorgung von Versicherten der AOK Nordost nach § 140a SGB V in der Onkologie („Rahmenvereinbarung Onkologie für Urologen in Berlin“)
- Vertrag zur Versorgung in dem Fachgebiet der Urologie gemäß § 140a SGB V mit der AOK Baden-Württemberg und der Bosch BKK (Baden-Württemberg)
Als Partner für die Anmeldung zu den Rahmenverträgen konnte der BvDU die Sanakey GmbH gewinnen mit Sonderkonditionen für BvDU-Mitglieder. Das Sanakey-Portal, einer Tochter des Spitzenverbands Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) ist die medizinische Versorgungsplattform von Ärzten für Ärzte. Sie bietet den beteiligten Akteuren im Gesundheitswesen vielfältige Dienstleistungen und Services.
Weitere Informationen zu allen Verträgen mit Abrufmöglichkeit von Webinaren finden Sie auf der Seite der VgURO hier.
