Eine vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) geförderten Studie zur „Transparenz in der vertragsärztlichen Versorgung“ zeigt, dass sich nahezu die Hälfte der Bürgerinnen und Bürger bei der Arztsuche unzureichend informiert fühlt. Notwendig erachtete Angaben über Praxen müssten zudem häufig mühselig im Internet zusammengesucht werden oder fehlten ganz. An der repräsentativen Befragung, die der Studie zugrunde liegt, haben über 2000 Personen teilgenommen.
Nicht zuletzt aufgrund der Studienergebnisse fordern Expertinnen und Experten daher, die Rahmenbedingungen der Arztsuche zielgenauer an den Bedürfnissen der Patientinnen und Patienten auszurichten. Wichtig sind hierbei auch Erfahrungen und Bewertungen anderer Patientinnen und Patienten, da sie bislang als einzige Informationsquelle über subjektive empfundene Qualitätsmerkmale Aufschluss geben können. So ist es für Patientinnen und Patienten wichtig, ob sich die Ärztin oder der Arzt ausreichend Zeit für das Patientengespräch nimmt oder über die sich bietenden Therapieoptionen patientengerecht aufklärt.
Verbraucherschutzstaatssekretär Prof. Dr. Christian Kastrop:
„Das Gesundheitswesen muss sich an den Bedürfnissen und Wünschen der Patientinnen und Patienten ausrichten. Dazu gehört, ihr Recht auf freie Arztwahl auf der Basis von transparenten und aussagekräftigen Qualitätskriterien. Bei diesen Kriterien sollen vor allem auch die von den Patientinnen und Patienten wahrgenommenen Unterschiede in der medizinischen Versorgung berücksichtigt werden.
Transparenz erleichtert Menschen auf der Suche nach medizinischer Hilfe, sich in voller Kenntnis der Chancen, Risiken und Kosten für oder gegen eine Therapie zu entscheiden. Die Informationen zur Qualität der medizinischen Versorgung müssen übersichtlich, verständlich, vergleichbar und verbrauchergerecht aufbereitet und veröffentlicht werden. Die Ergebnisse des vorliegenden Projekts leisten dazu einen wichtigen Beitrag und zeigen wertvolle Lösungsansätze auf.“
Quelle: pi BMJV, 17.11.2020