Es gibt eine gesetzliche Vorgabe zur Meldung an das Krebsregister. Bislang ist das Meldeverfahren sehr umständlich, zeitraubend und unterfinanziert. Die Motivation, die geforderten Meldungen durchzuführen, sind deshalb flächendeckend überschaubar. Das Ausfüllen eines Papiervordruckes stellt immer noch die praktikabelste und schnellste Vorgehensweise dar – traurig, aber wahr -. Es gibt wenige Online-Tools, wie das Programm „Oncis“ von der Firma Tevaris, die jedoch sehr teuer sind bzw. keine kostendeckende Arbeitsweise ermöglichen. Selbst die Übermittlung durch eine subventionierte Übermittlung, wie sie z.B. DUO zur Verfügung stellt, kann den Aufwand nicht reduzieren.
Deshalb wird seit Jahren gefordert, die Übermittlung der erforderlichen Daten an das Krebsregister digital und so einfach wie möglich umsetzbar zu machen. Lediglich das Arztinformationssystem „Quincy“ verfügt über eine geeignete Schnittstelle.
Es sollten zukünftig nur noch Arztinformationssysteme zugelassen werden, die über eine entsprechende Schnittstelle zur Meldung an das jeweils zuständige Krebsregister verfügen.
